Der Kauf von Immobilien verläuft oft nachdem selben Schema. Mit unserer Checkliste kannst du gezielt planen und einziehen. Lies hier mehr.
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Der erste Schritt ist gemacht: Du hast dich zum Kauf einer Wohnung oder eines Hauses entschieden und weißt, wie dein neues Heim aussehen und wo es stehen soll. Als nächstes geht es an die Suche – in Eigenregie oder mit Hilfe eines Maklers.
Lies hier einige Tipps, wie sich die Suche einfacher gestalten lässt:
- Stelle sicher, dass du einen Teil des Kaufpreises selbst aufbringen kannst. Voraussetzung für die Bewilligung eines Bankkredits sind üblicherweise zwischen 15 und 30 Prozent Eigenmittel.
- Schaue dir die die Infrastruktur genau an: Gibt es Einkaufsmöglichkeiten, Parks oder einen Kindergarten in der Nähe der Immobilie? Besteht eine Anbindung zum öffentlichen Nahverkehr?
- Stelle sicher, dass der Kaufpreis der Immobilie nicht zu hoch ist. Es lohnt sich, einen Sachverständigen mit der Prüfung des Immobilienwertes zu beauftragen.
- Überprüfe, ob die Immobilie vom Vorbesitzer komplett abbezahlt wurde. Das kannst du ausschließen, indem du eine Grundbuchsabschrift gegen eine geringe Gebühr vom Bezirksgericht anforderst.
- Sei dir aller Nebenkosten bewusst! Dazu zählen Makler- und Notargebühren, Betriebs- und Renovierungskosten sowie die Gebühr für den Grundbucheintrag. Auch die Kosten für Renovierungsarbeiten solltest du mit einplanen.
- Müssen Umbauten vorgenommen werden, um die Immobilie Ihren Wohnbedürfnissen anzupassen? Wenn ja, inwiefern sind diese realisierbar?
- Was gehört zur Immobilie dazu? Bei Häusern sind damit beispielsweise Gärten oder Garagen gemeint, bei Wohnungen Kellerabteile oder Fahrrad-Abstellräume.
- Der Kaufvertrag muss Namen und Anschrift beider Parteien und eine präzise Beschreibung des Hauses enthalten, die dem Grundbuch zu entnehmen ist. Auch festzuhalten sind der Name der Gemeinde, in dem die Immobilie steht, die Zahlungsmodalitäten für den Kaufpreis, mögliche Belastungen, die auf dem Haus liegen und Genehmigungen und für den Immobilienerwerb nötig sind. Der Termin des endgültigen Besitzerwechsels wird ebenfalls im Vertrag geregelt.
- Der von beiden Parteien unterschriebene Kaufvertrag muss in schriftlicher Form vorhanden und notariell oder gerichtlich beglaubigt sein. Erst dann ist der Eintrag der Immobilie im Grundbuch möglich.
- Voraussetzung für den Eintrag der Immobilie im Grundbuch ist die von Ihnen zu zahlende Grunderwerbsteuer. Sie beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises.
- Reiche den beglaubigten Kaufvertrag anschließend beim zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern ein.
- Nachdem du vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten hast, musst du – am besten mit Hilfe eines Notars – das Grundbuchgesuch verfassen und reichen es mit allen Unterhalten beim Bezirksgericht einreichen. Wird dem Gesuch stattgegeben, bist du rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie.