So schützen sich Bauherren vor einer Insolvenz der Baufirma

Es ist wohl eines der schlimmsten Szenarien, das sich ein Bauherr vorstellen kann. Der Bau befindet sich mitten in der heißen Phase, doch die Baufirma ist insolvent geworden und schließt den Betrieb. Wer sich vor Vertragsabschluss richtig über die Firma informiert, kann sich vor solchen Problemen schützen.

Bei einem Bau geht es um enorm große Summen, viele Häuslbauer stecken ihr gesamtes Erspartes in die eigene Immobilie. Umso sorgfältiger und strenger sollte bei der Auswahl der am Bau beteiligten Firmen vorgegangen werden. Freundschaftsdienste sollten nur in Anspruch genommen werden, wenn auch die Wirtschaftlichkeit der Firma gegeben ist. Um diese zu überprüfen, kann eine Bonitätsprüfung beim KSV angefordert werden. Private Häuslbauer können diese auch über ihren Anwalt, einen Notar oder eben gleich direkt einholen.  Der KSV1870 schickt an seine Mitglieder wöchentlich eine Liste mit Firmen, die aktuell von Insolvenzverfahren betroffen sind, und führt eine Insolvenzdatei.  Die aktuellen Insolvenzen können von Mitgliedern online jederzeit abgerufen werden, für genauere Auskünfte bzw. eine konkrete Anfrage wird eine Gebühr fällig. Diese ist aber abgesehen vom Honorar für den Juristen recht niedrig und sollte zugunsten des Sicherheitsgefühls in Kauf genommen werden. Auch die österreichische Ediktsdatei ist eine verlässliche Quelle, aus der Häuslbauer schnell, unkompliziert und kostenlos schöpfen können.

Was kann der Kreditschutzverband KSV für Häuslbauer tun?

Meist kommt die Insolvenz der Baufirma für die Gläubiger sehr überraschend, selbst wenn es erste Anzeichen dafür gab. Wer sich beim KSV ein Unternehmensprofil einholt, hat den Vorteil, dass dieses Informationen über das Unternehmen enthält, die rechtzeitig auf eine erhöhte Insolvenzneigung hinweisen können. Dadurch kann der Häuslbauer als Gläubiger schnell reagieren oder sich von Vorneherein gegen die Baufirma entscheiden.

So können sich Häuslbauer vor einer Insolvenz schützen

Mit allen an einem Bau beteiligten Firmen sollte immer nur eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die Firmen erhalten einen ersten Vorschuss, alle weiteren Zahlungen erfolgen aber erst nach Leistungserbringung. Die vereinbarten Vorauszahlungen können laut österreichischem Bauträgervertragsgesetz BTVG geschützt werden, z. B. durch eine Bankgarantie oder eine pfandrechtliche Sicherung. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn eine entsprechende Klausel im Vertrag zwischen dem Bauherrn und der Baufirma enthalten ist. Deshalb ist unbedingt zu empfehlen, einen Rechtsanwalt oder Notar mit dem Aufsetzen des Vertrags zu beauftragen.

Was tun, wenn die Baufirma eine Insolvenz angemeldet hat?

Lange vor dem Eintrag in die Insolvenzdatei machen sich Insolvenzen meist schon auf verschiedene Weise bemerkbar, z.B. in Form von Lieferverzögerungen. Der Gläubiger – in diesem Fall der Häuslbauer – muss im Insolvenzfall schnell reagieren und bereits erbrachte Zahlungen als Konkursforderung beim Konkursgericht anmelden.

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Rechtzeitig eine Bonitätsprüfung beim KSV anfordern und sich vor Insolvenz schützen!

Kann sich die Firma nicht mehr erholen, erhält der Auftraggeber seine Vorleistungen nur insofern zurück, als dass sie ihm anhand einer Konkursquote zugeschrieben werden. Da es auch bevorrechtete Gläubiger gibt, fällt die Quote für den privaten Häuslbauer meist eher gering aus. Deshalb ist es so wichtig, den Schaden durch Ratenzahlungen vorab schon in Grenzen zu halten.

Keine Angst vor Insolvenzen

Bei einer Insolvenz geht das vorhandene Vermögen, das sich aus Kapital und Sachwerten zusammensetzt, in die Konkursmasse über. Häuslbauer, die ein halb fertiges Haus ihr eigen nennen, müssen aber nicht befürchten, dass ihnen dieses genommen wird. Wenn es sich auf ihrem eigenen Grundstück befindet, gilt es bereits als ihr Besitz. Geht ein Bauträger, dem auch das Grundstück gehört, pleite, wird die Sache schon schwieriger, da der Grund und damit auch das darauf stehende Gebäude als verwertbarer Besitz in die Konkursmasse aufgenommen und im schlimmsten Fall zwangsversteigert wird. Hier sollen nur Verträge mit Bauträgern abgeschlossen werden, die eine Gewährleistungsbürgschaft anbieten können. Im Falle einer Insolvenz übernimmt dann die Bank den Fertigbau. Allgemein ist die Zusammenarbeit nur mit Baufirmen zu empfehlen, die über eine Baugewährleistungsversicherung verfügen, durch die der Bauherr einen Direktanspruch erhält.

Was tun, wenn der Bau zum Erliegen kommt?

Wenn die Baufirma einen Konkurs angemeldet hat, muss der Bau trotzdem möglichst schnell weitergehen, schließlich hat der Hausbesitzer bestimmt schon den Einzug geplant. Durch den Leistungsverzug der Baufirma kann der Vertrag durch den Häuslbauer aufgelöst werden. Bevor eine neue Firma den Bau fortsetzt, sollte ein Experte vor Ort festhalten, welche Leistungen bis dahin erbracht wurden. Dieses Protokoll sollte sich der Bauherr vom bisher zuständigen Vertreter der Baufirma unterschreiben lassen. Gleichzeitig sollte es zur Grundlage für die Verhandlungen mit der neuen Firma gemacht werden.

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