Die Grundlage für das Traumhaus

Viele Bauherren halten ihre Wünsche auf einem selbst erstellten Bauplan fest, um gemeinsam mit dem Architekten einen Konsens zu finden. Dieser Arbeitsschritt kann sehr aufwendig sein, führt aber zu einer schnelleren Umsetzung des professionellen Plans.

Worauf ist beim Zeichnen des Bauplanes zu achten?

Zukünftigen Eigentümern, die einen Bauplan selbst skizzieren, geht es in erster Linie um die Außenansicht und um die Einteilung der Räume. Hierzu ist es ratsam, die Maße vom Grundstück nicht dem Grundbuch zu entnehmen, sondern selbst vor Ort die Größe abzumessen. So können Gefälle oder auch die Grenzen zum Nachbarn oder zur Straße besser berücksichtigt werden. Sehr sinnvoll ist es auch, die geplanten Außenwände mit einem Seil abzustecken. Dadurch wird die Größe der Immobilie und der Räume wesentlich nachvollziehbarer.

Bei der anschließenden Skizzierung des Bauplans sollte nicht ungefähr gezeichnet, sondern ein fester Maßstab gewählt werden. Am besten wird gleich der Maßstab 1:100 gewählt, da dieser zu den Anforderungen beim Einreichen gehört.

Welche Überlegungen müssen bei Bauplänen berücksichtigt werden?

Während des Zeichnens eines Bebauungsplanes sollte sich der Eigentümer nicht nur Gedanken über die Raumeinteilung, sondern auch über das Heizsystem, die Leitungslegung, das zu verwendende Material, die Höhe des Gebäudes, eventuelle spätere Erweiterungen, Stellplätze für PKWs usw. machen. Hier sollte unbedingt die je nach Bundesland geltende Bauordnung berücksichtigt werden, die verschiedene Bauvorgaben und Einschränkungen beinhaltet.

Um einen Bebauungsplan zu erstellen, muss der Flächenwidmungsplan als Grundlage dienen. Er gibt vor, wie das Grundstück bebaut werden darf und welche Bauweisen, Bauhöhen und Verkehrsflächen berücksichtigt werden müssen. Das Freiland der Städte und Gemeinden ist gewidmet, d.h. je nach Widmung ist festgelegt, ob überhaupt gebaut werden darf. Eine Änderung der Widmung ist möglich, diese nimmt aber etwas Zeit in Anspruch. Soll der Widmungsplan geändert werden, muss diese Änderung sechs Wochen lang zur öffentlichen Einsicht im Gemeindeamt vorgelegt werden. Gibt es Einsprüche, werden diese vom Gemeinderat diskutiert und er erteilt je nachdem eine Absage oder Zusage.

Welche Vorteile hat der eigene Bauplan?

Auch wenn selbst erstellte Baupläne viel Arbeit sind, sollten sie zumindest im Groben erstellet werden. Das hat nicht nur den Vorteil, dass der Architekt ein besseres Bild von den Wünschen des Häuslbauers hat, sondern es können auch entsprechend konkretere Kostenvoranschläge von verschiedenen Anbietern eingeholt werden. Sind bereits alle Extras eingeplant, können die zu erwartenden Gesamtkosten besser ermittelt werden.

Allgemein verkürzt sich die Zeit, bis die Baufirma bzw. der Architekt einen umsetzbaren und für den Eigentümer zufriedenstellenden Bebauungsplan erstellt hat. Denn dieser Schritt lässt sich nicht vermeiden. Der für das Bauen verbindliche Plan kann nur von einem Experten gezeichnet werden. Er kennt sich in Sachen Geometrie, tragende Wände bzw. Statik, Bauordnung, Umsetzung der Energiegewinnung usw. am besten aus und kann dem Auftraggeber seine Möglichkeiten aufzeigen.

Welchen Richtlinien muss ein Plan entsprechen?

Die Baupläne müssen bei der Bauverhandlung der Gemeinde vorgelegt werden und sind die Grundlage für die Genehmigung. Damit sind sie ein verbindliches Dokument, spätere Änderungen müssen der Gemeinde gemeldet und eventuell neu verhandelt werden. Für das Bauverfahren müssen die Pläne folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Eine dreifache Ausfertigung.
  • Das Einhalten der im jeweiligen Bundesland geltenden Bauvorschriften.
  • Die Nennung des Verfassers sowie des Eigentümers und des Bauführers.
  • Ein Maßstab von 1:100 bei Einreichplänen und 1:200 oder 1:500 beim Lageplan.

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