Eine klare Abgrenzug ist notwendig

Eine genaue Definition des Begriffs Bauleistung ist unbedingt notwendig, um sich vor Leistungslücken zu schützen.

Während eines Baus kommen auf einen Eigentümer viele Fachbegriffe zu, die nicht immer eindeutig definiert sind. Ein solcher Begriff ist die Bauleistung, bei der nicht unbedingt klar ist, was darunter zu verstehen ist. Deswegen ist auch ein vertragliches Festhalten der Leistungen gemeinsam mit dem Bauunternehmen sehr wichtig.

Was sind Bauleistungen?

Die österreichische Wirtschaftskammer definiert Bauleistungen als alle Leistungen, die für die Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Reinigung und Beseitigung oder Änderungen von Bauwerken dienen. Dazu zählen auch die Arbeitskräfte, die die Bauleistung erbringen.

Der Begriff Bauwerke umfasst wiederum das Gebäude, d.h. alle mit baulichem Gerät hergestellten Bauteile, sowie Hoch- und Tiefbauten, mit dem Haus fest verbundene Einrichtungsgegenstände und der Einbau von Fenstern, Türen, Bodenbelägen und Heizungsanlagen.

Nicht als Bauleistung gelten die Erstellung des Bauplans, die Transporte des Materials, die Vermietung der Baugeräte, das Aufstellen von Containern, das Entsorgen von Bauschutt und die Überwachung der Bauarbeiten. Welche Leistungen das Bauunternehmen erbringen soll, muss vertraglich festgehalten werden. So sind z.B. die Arbeitskräfte nicht unbedingt ein Bestandteil der Leistung.

Wie können Bauleistungen garantiert werden?

Grundsätzlich sind die Bauleistungen bereits vertraglich festgehalten und damit für das Bauunternehmen verpflichtend. Trotzdem sollte immer auch eine Bauwesenversicherung abgeschlossen werden. Sie sorgt dafür, dass bei Bauverzögerungen aufgrund von Materialfehlern und falschen Berechnungen keine Mehrkosten für den Eigentümer entstehen. Vor allem Schäden am Rohbau können schnell bis zu 70.000 € ausmachen, da kann eine Bauwesenversicherung vor einem finanziellen Fiasko schützen.

Trotzdem verzichten mehr als 90 % der privaten Bauherren bei der Errichtung eines Eigenheimes auf diese Versicherung, wovon Experten aber unbedingt abraten. Für ein Einfamilienhaus mit 200 m² Wohnfläche zu einem Preis von 500.000 € liegen die einmaligen Raten in Österreich im Schnitt bei ca. 950 €.

Wie kann eine gute Baufirma erkannt werden?

Viele Österreicher entscheiden sich aus Kostengründen für Baufirmen aus dem umliegenden Ausland. Häufig wird versucht, so günstig wie möglich zu bauen, die erbrachten Leistungen sind dann aber entsprechend minderwertig. Deshalb sollte nicht an der falschen Stelle gespart werden.

Hat die Baufirma keine Gewerbeberechtigung, die alle anfallenden Arbeiten abdeckt, sollte sie gar nicht erst in Betracht gezogen werden. Dasselbe gilt bei schlechten Referenzen, Zweifeln an der Bonität bzw. der Verweigerung einer Bonitätsauskunft, nicht versicherten Mitarbeitern bzw. Mitarbeitern ohne Beschäftigungsbewilligung, einem fehlenden Ansprechpartner usw.

Was ist bei der Abnahme der Bauleistung zu beachten?

Die Bauabnahme ist ein entscheidender Punkt bei jedem Bauvorhaben. Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig, der Eigentümer trägt ab dann das Risiko im Falle von Beschädigungen am Gebäude und er verliert den Anspruch auf Mängelbeseitigung, sofern dies nicht über eine Versicherung oder während der Abnahme schriftlich festgehalten wurde.

Die Abnahme kann vom Eigentümer abgelehnt werden, wenn wesentliche Mängel bestehen. Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Bauleistung nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. In solchen Fällen kann der Bauherr einen Sachverständigen damit beauftragen, den fertigen Bau zu beurteilen, woraufhin bei einem negativen Urteil die Korrektur der Leistung eingefordert werden kann. Die Abnahme sollte ohnehin nur mit einem professionellen Bausachverständigen erfolgen, da Laien viele Fehler nicht erkennen. Je nach Größe werden im Durchschnitt ca. 500-1.000 € dafür fällig.

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