Vertragsparteien können in einem Kreditvertrag sowohl eine fixe als auch eine variable Verzinsung vereinbaren. Informieren Sie sich hier.
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Wird im Kreditvertrag eine fixe Verzinsung ohne jegliche Einschränkung vereinbart, kann von keiner Seite (Bank oder Kreditnehmer) eine Veränderung/Anpassung durchgeführt werden. Eine fixe Verzinsung wird meist für bis zu 10 Jahren vereinbart und hat den Vorteil, dass man für die Kalkulation der Rückzahlungen eine fixe Grundlage hat. Selbst wenn sich das Zinsniveau während des vereinbarten Zeitraumes ändert, hat das keine Auswirkungen auf die Verzinsung der Finanzierung. Wenn die Fixzinsperiode abgelaufen ist, kann ein neuer Zinssatz vereinbart werden (ein fixer oder auch ein variabler).
Achtung: Während des Zeitraums der Zinsbindung sind vorzeitige oder außerordentliche Rückzahlungen nicht möglich (bzw. muss dafür eine Pönale geleistet werden).
Bei der variablen Verzinsung ist der Zinssatz von der Veränderung eines Indikators abhängig. In einem Vertrag gibt eine sogenannte Zinsänderungsklausel (Zinsanpassungsklausel und Zinsgleitklausel) die Höhe des Zinssatzes bzw. die Kriterien für die Bestimmung der Höhe an. Das heißt, steigt das allgemeine Zinsniveau, dann dürfen die Zinsen des Kredits steigen, fällt das allgemeine Zinsniveau aber, müssen auch die Zinsen des Kredits sinken. Der Indikator setzt sich meist aus EURIBOR oder SMR zusammen. Wenn sich der Indikator um mehr als 0,125 %-Punkte verändert, muss der Zinssatz angepasst werden.
Im (Kredit-)Vertrag wird ein bestimmter Zinssatz vereinbart. Das Kreditinstitut darf bei einer Zinsanpassungsklausel den Zinssatz bei Veränderungen der Refinanzierungsbestimmungen am Geld- und Kapitalmarkt nach billigem Ermessen einseitig anpassen.
Im (Kredit-)Vertrag wird der Zinssatz an eine Bezugsgröße gekoppelt. Wenn sich die Bezugsgröße verändert, verändert sich also automatisch der Zinssatz. Als Bezugsgröße für die Zinsen gelten die sogenannten Kapital- bzw. Geldmarktindikatoren. Diese Indikatoren beschreiben zu welchem Zinssatz sich die Banken selbst Geld leihen können. In Betracht kommen verschiedene Zinssätze (z.B. Euribor, Sekundärmarktrendite).