Wer ein Darlehen aufnimmt, muss dafür bezahlen. Häufig werden Kosten als Disagio berücksichtigt. Wie das funktioniert? Jetzt informieren!
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Es handelt sich dabei um einen Abschlag vom Nennwert. Der Auszahlungsbetrag ist niedriger als der Kreditbetrag, der Kreditnehmer erhält also weniger Geld. Diese Kosten für den Kredit werden in Prozent angegeben. Betragen sie vier Prozent, kann der Kreditnehmer für ein Darlehen von 100.000 Euro nur 96.000 Euro für seine Investitionszwecke verwenden.
Der Abschlag wird dann vereinbart, wenn die Bank einen niedrigen Nominalzinssatz gewährt hat, der die Zusatzkosten wie Kontoführungsgebühren oder Bearbeitungsgebühren nicht berücksichtigt. Das Disagio ist ein Vorbezahlen dieser Zinsen, das gleich bei der Kreditaufnahme berücksichtigt wird. Alternativ kann ein Agio, also ein Aufschlag, vereinbart werden. Dabei handelt es sich um den Betrag, um den der Rückzahlungsbetrag den Nominalbetrag übersteigt. Beide Varianten haben Auswirkung auf den Effektivzins. Beim Aufschlag wird er höher, beim Abschlag niedriger, weil die Zinsen bereits im Vorhinein bezahlt werden.
Auch Kreditkarteninhaber erklären sich mit Vertragsunterzeichnung mit einem Abschlag einverstanden, der bei jeder Geldabhebung und Zahlung als Servicegebühr mit bis zu fünf Prozent fällig wird.
Wenn Sondertilgungen oder vorzeitige Rückzahlungen erfolgen, ist der anfangs vereinbarte Abschlag nicht mehr legitim, da es sich um Kosten für nicht mehr in Anspruch genommene Leistungen handelt. Aus diesem Grund müssen die Banken diese Vorauszahlung anteilig an den Kunden auszahlen. Hat die Bank den Kreditvertrag aus wichtigen Gründen vorzeitig gekündigt, etwa aufgrund eines Zahlungsverzugs des Kreditnehmers, kann sie das Disagio als Schadenersatz einbehalten.
Die Kreditkosten sind vor allem für Vermieter von Immobilien relevant. Sie können im Jahr der Auszahlung als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Freigrenze beträgt in Österreich 900 Euro.
Das Damnum ist für Unternehmen relevanter als für Privatpersonen oder kleine Einzelunternehmen. Es kann bei einem Tilgungsdarlehen über Kreditlaufzeit verteilt abgeschrieben werden. Wie hoch der Abschreibungsbetrag für das Abgeld pro Jahr ist, kann mit einer einfachen Formel berechnet werden: Zunächst muss die Summe der arithmetischen Reihe der Abschreibungsjahre ermittelt werden. Je nachdem, wie lange die Abschreibung dauert, wird das Disagio mit den Abschreibungsjahren in umgekehrter Reihenfolge multipliziert. Sind es sechs Jahre, wird die Abschreibung für das erste Jahr mit Sechs multipliziert, für das fünfte mit Fünf. Der dabei errechnete Wert wird durch die Summe der arithmetischen Reihe der Abschreibungsjahre dividiert. Bei sechs Jahren ist die Summe also 21.
Für private Häuslbauer ist der Aufschlag leichter nachzuvollziehen als der Abschlag. Sie erhalten 100 Prozent der Kreditsumme ausbezahlt und können dadurch das Baubudget besser kalkulieren. Banken werben häufig für Kredite mit einem niedrigen nominalen Zinssatz. Tatsächlich fallen durch den Abschlag aber höhere Zinsen an, der Kredit wird teurer. Kreditnehmer sollten deshalb die beiden Varianten der Kreditfinanzierung genau miteinander vergleichen und nicht den nominalen Zinssatz, sondern die tatsächlich anfallenden, effektiven Zinsen dabei berücksichtigen. Außerdem ist zu bedenken, dass das Abgeld auf die gesamte Kreditsumme angerechnet wird.
Bei Wertpapieren kommt der Abschlag bei Neuausgaben zum Tragen. Es handelt sich um jenen Prozentsatz, um den der Ausgabepreis den Nennbetrag unterschreitet. Die Aktie wird um mehr Geld verkauft, als sie eigentlich wert ist.