Was er beinhaltet und worauf zu achten ist

Laufzeiten, Höhe der Raten und sonstigen Kreditkosten werden im Darlehensvertrag festgehalten. Worauf Sie achten müssen? Jetzt informieren!

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Was ist ein Darlehensvertrag?

In diesem schuldrechtlichen Vertrag erklärt sich ein Darlehensgeber dazu bereit, einem Kreditnehmer Geld zu bestimmten Konditionen zu leihen. Der Kreditnehmer zahlt das Darlehen während des aufrechten Dauerschuldverhältnisses in vereinbarten Teilraten zurück. Zuzüglich kann der Kreditgeber Zinsen verlangen. Bei dem Vertrag wird in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten vereinbart, sofern es keine schriftlich vereinbarte Fälligkeit gibt. Bei Annuitätendarlehen und Tilgungsdarlehen, welche bei der Baufinanzierung die am häufigsten gewählten Darlehensformen sind, steht die Laufzeit vorab schon fest.

Welche Bestandteile hat der Darlehensvertrag?

Folgende Daten und Vereinbarungen müssen im Darlehensvertrag festgehalten werden:

  • Namen und Anschriften von Gläubiger und Schuldner
  • Höhe der Kreditsumme
  • Tilgung
  • vereinbarter Zinssatz
  • Zahlungsmodalitäten
  • allgemeine Geschäftsbedingungen
  • alle individuell vereinbarten Konditionen (Verzugszinsen, Bankgebühren, Versicherungen, die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung, Sondertilgungen)

Worauf ist bei einem Darlehensvertrag zu achten?

Finanzielle Situation

Lange vor der Vertragserstellung muss der Kreditnehmer für sich ausrechnen, welche Darlehenshöhe er langfristig tragen kann. Dazu ist es notwendig, die Höhe der zu erwartenden Investitionskosten bereits zu kennen und zu wissen, wie viel Eigenkapital beigesteuert werden kann. Eine umfangreiche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung der letzten Jahre ist hierfür Grundlage.

Effektivzins

Wer einen Darlehensvertrag bei einem Kreditinstitut abschließt, muss den effektiven Zinssatz berücksichtigen. Dieser enthält die Gebühren, die mit der Kreditaufnahme verbunden sind. Dabei empfiehlt es sich, den Vertrag aufmerksam zu lesen, da zusätzliche Gebühren und Spesen darin genannt sein können. Alle unverständlichen Konditionen müssen mit dem Bankberater in einem offenen Gespräch geklärt werden.

Finanzvergleich

Ein Vergleich verschiedener Angebote und die persönliche Beratung verschiedener Kreditanbieter geben dem Kreditnehmer ein Gefühl für faire Konditionen und realistische Zinsen. Mit etwas Verhandlungsgeschick kann ein individueller Darlehensvertrag aufgesetzt werden.

Wie wird ein privates Darlehen vereinbart?

Die Bezeichnung Darlehensvertrag wird gerne für private Kreditverträge ohne Zweckgebundenheit verwendet. Familienangehörige oder Freunde leihen dem Häuslbauer Geld und vereinbaren dafür Konditionen zum Freundschaftspreis. Oder aber sie ermöglichen eine Vollfinanzierung zu wesentlich besseren Konditionen als bei Banken. Doch auch wenn kein Aufpreis verlangt wird, muss der Vertrag schriftlich festgehalten werden. Sonst haben beide Parteien im Streitfall keine Argumentationsgrundlage.

Welche Vorschriften gelten für einen privaten Darlehensvertrag?

Für den privaten Darlehensvertrag gibt es keine privatrechtlichen Vorschriften, er kann frei vereinbart werden. Zu empfehlen ist aber, ihn von einem Anwalt oder Notar aufsetzen zu lassen. Diesen wird der Bauherr oder Immobilienkäufer im Rahmen seiner Immobilienfinanzierung ohnehin benötigen. Die Kosten sind gemessen an der rechtlichen Absicherung nicht zu hoch.

Privater Darlehensvertrag – kostenlos downloaden?

Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter mit guten und kostenlosen Vorlagen für einen Darlehensvertrag als Muster-PDF. Wenn Sie Ihren Darlehensvertrag von solchen Quellen beziehen, beachten Sie bitte unbedingt, dass diese kostenlosen Angebote eine breite Zielgruppe haben und keine individuellen Anpassungen enthalten. Bevor Sie einen solchen Muster-Darlehensvertrag unterschreiben, empfiehlt sich deshalb unbedingt juristischer Rat.

Welche Konditionen sind bei einem privaten Darlehen üblich?

Private Kredite werden deshalb gerne in Anspruch genommen, weil Zinsen unter Freunden niedriger sind als bei der Bank, und die Zahlungsmodalitäten oft flexibel sind. Eine Privatperson gewährt in der Regel eher eine Zahlungspause als ein Kreditinstitut. Auch bei mündlichen Absprachen über Zahlungsaussetzungen und dergleichen handelt es sich um rechtsgültige Vereinbarungen. Trotzdem sollten sich beide Parteien diese schriftlich bestätigen lassen. Der Gläubiger erklärt sich zum Aufschub bereit, jedoch nicht zur Aufhebung der Zahlungspflicht. Der Schuldner lässt sich umgekehrt die verschobene Frist bestätigen, ebenso wie die Zahlung, sobald sie erfolgt ist.

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Tipp: Klarheit schaffen!

Ein Gläubiger kann wie bei einer Bankhypothek Sicherheiten einfordern, indem er den Nachweis einer guten Bonität mittels KSV-Auszugs zur Bedingung macht oder sich mit seiner Forderung im Grundbuch eintragen lässt.