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In Österreich stellt der Begriff der Bruttogeschossfläche das Äquivalent zur deutschen DIN 277 (Brutto-Grundfläche) dar. Diese Fläche ist relevant, wenn potenzielle Mieter oder Käufer einen Immobilienvergleich beziehungsweise eine Immobilienbewertung vornehmen wollen, denn der Vergleich zwischen zwei Objekten ist nur dann objektiv möglich, wenn beide von der gleichen Berechnungsgrundlage ausgehen. Hier erfährst du mehr zur Immobilienbewertung anhand der Bruttogeschossfläche.
- Die ÖNORM B-1800 gibt in Österreich vor, wie die Bruttogeschossfläche einer Immobilie berechnet wird.
- Das deutsche Äquivalent, das sich auch in Österreich hartnäckig hält, ist die DIN 277.
- Die geregelte Berechnungsgrundlage ist wichtig für den Vergleich von Wohnungsgrößen und -preisen.
Ist eine Norm wie die ÖNORM B-1800 oder die deutsche DIN 277 als gemeinsame Berechnungsgrundlage festgelegt, können Interessenten Wohngrößen und -preise sachgerecht vergleichen und gegeneinander abwägen. Sollten sich die Berechnungsgrundlagen unterscheiden, kannst du entweder selbstständig eine Umrechnung durchführen oder, um ganz sicherzugehen, einen Fachmann zu Rate ziehen.
Der Begriff der Bruttogeschossfläche kommt in Österreich im Baugesetz der einzelnen Bundesländer vor. In der Steiermark handelt es sich hier zum Beispiel um „die Fläche je Geschoss, die von den Außenwänden umschlossen wird, einschließlich der Außenwände“ – genau wie in der DIN 277. In anderen Bundesländern können diese Regelungen jedoch abweichen.
In Österreich stellt der Begriff der Bruttogeschossfläche das Äquivalent zur deutschen DIN 277 (Brutto-Grundfläche) dar. Diese Fläche ist relevant, wenn potenzielle Mieter oder Käufer einen Immobilienvergleich beziehungsweise eine Immobilienbewertung vornehmen wollen, denn der Vergleich zwischen zwei Objekten ist nur dann objektiv möglich, wenn beide von der gleichen Berechnungsgrundlage ausgehen. Hier erfährst du mehr zur Immobilienbewertung anhand der Bruttogeschossfläche.
Besonders bei der Wohnungsplanung kann die ÖNORM B-1800 als Berechnungsmedium eine Rolle spielen. Da sie normalerweise alle überhaupt nutzbaren Flächen miteinbezieht und die Netto-Grundfläche ausweist, steht dem Nutzer nach der ÖNORM B-1800-Berechnung eine größere Fläche zur Verfügung, als es nach anderen Berechnungen eventuell der Fall wäre.
Dies kann zu Problemen nach dem Einzug führen, wenn etwa die erwartete Fläche nicht mit der bewohnbaren übereinstimmt. Denn Flächen unter Dachschrägen, in Aufzugsschächten, Kellern oder auf großen Balkonen erhöhen zwar die Gesamtquadratmeteranzahl einer Wohnung, lassen sich aber tatsächlich schlechter bewohnen als die restlichen, offenen Flächen innerhalb des Wohnraums.
In Österreich kommt neben der ÖNORM B-1800 häufig die deutsche DIN 277 zum Einsatz. Da letztere in Nutzflächen, Technische Funktionsflächen und Verkehrsflächen unterscheidet, liegt es nahe, dass die DIN 277 besser für die Bewertung von Büro-, Industrie- oder Gewerbeimmobilien geeignet ist als für die von Wohngebäuden.
Da im Gewerbebereich häufig keine Wohnfläche vorhanden ist, ist die komplette vorhandene Fläche als Nutzfläche für den gewerblichen Bereich zu betrachten. Dies macht besser nachvollziehbar, warum Aufzugsschächte, freiliegende Installationen und Kriechkeller nach DIN 277 ebenfalls zur Netto-Grundfläche gehören. Denn auch diese dienen dem Mehrwert des Unternehmens, welche die Räumlichkeiten nutzt.
Dennoch werden auch bis heute noch Wohnräume nach DIN 277 berechnet, was auf jeden Fall im Wohnungsexposé ausgewiesen werden muss und vom Interessenten beachtet werden sollte. In Österreich ist es besonders wichtig, nach der Grundlage für die Berechnung zu fragen und gegebenenfalls nachzumessen.