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Bei einem Bodengutachten handelt es sich um eine Analyse des vorhandenen Baugrunds, um für den anstehenden Bau dem Boden entsprechende Vorkehrungen treffen zu können. Manchmal ist dieses wichtige Dokument auch als „Geotechnischer Bericht“ oder als „Baugrundgutachten“ zu finden. Hier erfährst du mehr zu der Bodenanalyse vor Baubeginn.
- Mit einem Bodengutachten kannst du vor Baubeginn sicherstellen, dass der Grund eine gute Qualität aufweist.
- Sachverständige für Geotechnik sind die richtigen Ansprechpartner für ein derartiges Gutachten.
- Anhand von Probebohrungen erhältst du Auskunft über Aspekte wie Bodenbeschaffenheit, Grundwasserspiegel und Tragfähigkeit des Bodens.
Ein Bodengutachten vor dem Baubeginn stellt sicher, dass nach der Fertigstellung keine bösen Überraschungen wie feuchte Kellerwände oder Risse in tragende Wände auftreten hilft. Im Optimalfall solltest du ein solches Gutachten schon vor dem Erwerb eines Grundstücks erstellen lassen, da schwierige Bodenverhältnisse oft zu unkalkulierbaren Kosten führen können, die den Bau unnötig teurer machen und zusätzlich behindern.
Ein Bodengutachten wird von einem Sachverständigen für Geotechnik erstellt und gibt unter anderem Aufschluss über die Bodenbeschaffenheit, den Grundwasserspiegel und die Tragfähigkeit des Bodens, aber auch allgemein über die topographischen Bedingungen und die regionale Geologie.
Für die Erstellung des Gutachtens nimmt der Experte an verschiedenen Stellen des Baugrundstücks Probebohrungen vor. So können die unter dem künftigen Haus liegenden Erdschichten genauer analysiert werden. Außerdem zeigt sich hierbei, ob der Boden mit Altlasten kontaminiert ist, die gegebenenfalls kostspielig entsorgt werden müssen.
Wichtig: Da du als Bauherr die Verantwortung für den Baugrund trägst, solltest du Wert auf die sorgfältige Durchführung des Bodengutachtens legen.
Die Kosten für ein Bodengutachten liegen bei etwa 500 bis 1000 Euro für das Grundstück eines Einfamilienhauses. Die Kosten können jedoch auch höher ausfallen, beispielsweise wenn zusätzliche Leistungen des Gutachters in Anspruch genommen werden oder der Aufwand des Bodengutachtens höher ist als ursprünglich angenommen.