Wer eine WG gründen will, muss einige Besonderheiten beachten. Punkte wie die Nebenkostenabrechnung bieten immer wieder Zündstoff für Konflikte. Eine gute Absprache kann Streitigkeiten vermeiden.
Bei einer Wohngemeinschaft leben mehrere Personen, die für gewöhnlich nicht miteinander verwandt sind, in einem Mietobjekt zusammen und teilen sich die Miete. Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer, daneben gibt es noch Räume, die gemeinsam genutzt werden. Das Hauptmotiv für eine WG ist die niedrigere Miete. Große Wohnungen sind gemessen am durchschnittlichen Preis pro Quadratmeter deutlich günstiger als kleinere. Für viele Studierende ist eine WG deshalb die einzig finanzierbare Wohnmöglichkeit.
Für gewöhnlich gibt es bei WGs mehrere Mieter, die sich die Hauptmiete teilen, d.h. sie sind alle im Mietvertrag namentlich genannt und haben den Vertrag unterzeichnet. Das bedeutet, dass sie sich zur Zahlung des gesamten Mietzinses verpflichten. Wie dieser aufgeteilt wird, ist Sache der Mitbewohner. Die Höhe der Miete richtet sich meist nach der Größe der zugeteilten Zimmer, die Kosten für allgemein genutzten Räume wie Küche oder Bad werden gleichmäßig verteilt.
Eine Alternative zum geteilten Mietvertrag ist die Untermiete. Der Hauptmieter hat das Recht, seine Wohnung zu untervermieten, sofern es sich nur um einzelne Räume handeln. Möchte er die gesamte Wohnung untervermieten, braucht er dazu das Einverständnis des Vermieters. Der Untervermieter muss jedoch bedenken, dass er damit nicht die alleinige Haftung abgibt. Er muss sich gegenüber dem Vermieter rechtfertigen, verursacht der Untermieter Schäden, wird der Hauptmieter zur Verantwortung gezogen. Auch wenn der Untermieter in Zahlungsverzug gerät, muss der eigentliche Mieter die pünktliche Zahlung der Miete garantieren.
Für eine Wohngemeinschaft gilt dasselbe Mietrecht wie bei einem alleinigen Hauptmieter. Der Vermieter kann nur bei dringendem Eigenbedarf kündigen, die Mieter hingegen jederzeit. Sie müssen lediglich die Kündigungsfrist einhalten. Gerade bei Studenten ist es häufig der Fall, dass nur ein Bewohner ausziehen möchte. Kündigt er, ist damit das Mietverhältnis nicht beendet, sondern die anderen Mieter müssen sich um einen Ersatz kümmern oder die Miete untereinander aufteilen.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass mit jedem Mieter ein eigener Mietvertrag abgeschlossen wird. Diese Variante ist allerdings sehr selten. Der Vermieter muss sich um einen neuen Mieter kümmern und braucht dazu nicht das Einverständnis der bereits vorhandenen Bewohnerinnen und Bewohner einholen. Das birgt viel Konfliktpotential unter den zukünftigen Mitbewohnern.
Wer eine WG gründen möchte, sollte sich zunächst im Bekanntenkreis einen Mitbewohner suchen. Wer die Eigenschaften und den Lebensstil seines Vertragspartners bereits vorab kennt, ist vor bösen Überraschungen sicher. Eine andere Möglichkeit, um WG-Mitglieder zu finden, ist über eine Wohnungsbörse. Hier ist es jedoch sehr wichtig, sich nicht erst zur Vertragsunterzeichnung das erste Mal zu treffen, sondern sich davor genauer kennenzulernen. Wer eine WG mit einer bisher unbekannten Person gründen möchte, sollte sich deshalb früh genug auf die Suche nach einem geeigneten Kandidaten machen.
Sehr zu empfehlen ist, neben dem Mietvertrag noch einen Mitbewohnervertrag zu verfassen, in dem alle Mitbewohner einer gemeinsam vereinbarten Hausordnung, z.B. mit Putzplan, Zuteilung von Küchenfächern, Zahlungen in die Haushaltskasse usw., zustimmen.
Immer mehr Senioren ziehen eine Senioren-WG dem Seniorenheim vor. Bei dieser Betreuungsform sind sie relativ selbstständig, d.h. sie haben weiterhin einen Anschluss an das öffentliche Leben, haben durch die Betreuung aber trotzdem eine geregelte Tagesstruktur. Eine Voraussetzung für diese Betreuungsform ist, dass keine zu starke Behinderung oder Demenz vorliegt, d.h. für Pflegefälle ist dieses Zusammenleben weniger geeignet.