Welche Kosten abgesetzt werden können

Unternehmen können bestimmte Kosten eines Geschäftsjahres von der Steuer absetzen. Welche Kosten abgesetzt werden können erfahren Sie hier!

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Welche Kosten können von der Steuer abgesetzt werden?

Die Kosten, die erstattet werden können, sind genauestens durch gesetzliche Regelungen festgelegt. Sie lassen sich in drei Kategorien einordnen:

1. Werbungskosten

Bei Werbungskosten handelt es sich um Ausgaben, die sich direkt aus dem Arbeitsverhältnis ergeben. Dabei kann es sich um die Anschaffung von Arbeitskleidung, Werkzeugen, Fachliteratur, die Einrichtung eines Arbeitszimmers, Fahrtkosten oder Sprachkurse handeln. Unabhängig davon, welche Kosten der Arbeitnehmer im Kalenderjahr verzeichnet, wird in der Lohnsteuertabelle bereits eine Pauschale von 132 Euro eingerechnet. Nur die Kosten, die diesen Betrag jährlich übersteigen, wirken sich steuermindernd aus.

2. Sonderausgaben

Unter Sonderausgaben fallen Beträge, die der Steuerzahler freiwillig tätigt, die aber dennoch von der Steuer abgesetzt werden können. Dazu zählen vor allem verschiedene Versicherungsbeiträge wie eine freiwillige Pflegeversicherung, Kirchenbeiträge oder Spenden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht jede Spende von der Steuer abgesetzt werden kann. Das Bundesministerium für Finanzen führt eine Liste, auf der alle begünstigten Spendenempfänger verzeichnet sind. Die Belege für Sonderausgaben müssen vom Arbeitnehmer sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Als außergewöhnliche Belastungen gelten zwangsläufige Kosten, die nicht zu vermeiden sind und für einen deutlich höheren finanziellen Aufwand sorgen. Dabei ist die „Zwangsläufigkeit” klar definiert. Sie ergibt sich aus dem Umstand, dass sich der Steuerpflichtige der Belastung nicht entziehen kann. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um rechtliche, sittliche oder tatsächliche Gründe handelt. Es wird nochmals zwischen Belastungen mit und ohne Selbstbehalt unterschieden. Erstere umfassen beispielsweise Kosten für Kuren, Krankheiten, Begräbnisse, Pflegeheime oder Adoptionen. Letzteres gilt bei Schäden durch Katastrophen, Mehrkosten durch Behinderungen oder notwenige und preislich höher liegende Verpflegung.