Diese moderne neu errichtete Immobilie in absoluter Ruhelage von Gerasdorf gelegen, bietet alles, was moderne Familien mit Gespür und Sinn für hochwertigste Gestaltung und Ausstattung suchen.
Beide Einheiten dieser Doppelhausarchitektur bestechen allen voran durch eine phantastische Planung, hochwertigster Materialen und mit Luftwärmepumpe und Photovoltaik höchster Effizienz in der Energieversorgung.
In Niedrigenergiebauweise errichtet, wurde die Fassade mit 20cm Wärmedämmplatten und einer Flachdachkonstruktion als Warmdach mit gekiester Oberfläche errichtet.
Für die Böden wurden Eichenböden und schönstes Feinsteinzeug im Format 100x100 cm gewählt. Bei allen Fenstern und Terrassentüren hat man sich für 3-fach Isolierverglasung mit elektrisch regulierbaren Außenjalousien entschieden.
Anschlüsse für Klimageräte sind natürlich vorhanden. Neben 5 SAT - und 5 EDV Anschlüssen zählt ebenso eine Alarmanlage zu den Devices dieser prachtvollen Immobilie.
Die Raumaufteilung:
EG:
Vorraum 9,20 m²
WC 5,51 m²
AR 4,75 m²
Zimmer 14,71 m²
offener Wohnbereich mit Küche 47,12 m²
Garten und Terrasse mit Grünblick: 101,32 m²
OG:
Vorraum 8,21 m²
Bad 8,10 m²
WC 1,85 m²
Zimmer 13,72 m²
Zimmer 13,72 m²
Zimmer 17,03 m²
Zimmer 17,16 m²
Die Schlafzimmer Gartenseitig verfügen über eine verbundene Terrasse mit 11,35 m².
UG:
Zimmer 32,82 m²
Wirtschaftsraum
6,96 m²
Vorraum 4,46 vm²
Bad mit WC und Dusche 4,46 m²
Saunabereich 27,45 m²
Vor dem Eingangsbereich befindet sich ein Vorgarten mit rund 44 m² und eine Abstellfläche für 2 PKWs mit gesamt 27 m²
Die Verkehrsanbindung ist hervorragend, mit einer direkten Verbindung der Wiener S-Bahn sowie zahlreiche Busanbindungen (510, 511, 512, etc.), die eine schnelle Erreichbarkeit gewährleistet, ist man im Individualverkehr über B8 und S1 auf kurzem Weg in Wien.
Nutzen Sie die Gelegenheit, dieses fantastische Reihenhaus in Gerasdorf zu erwerben und gestalten Sie Ihr neues Zuhause nach Ihren Vorstellungen. Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin!
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <3.000m
Apotheke <3.500m
Klinik <7.000m
Krankenhaus <4.000m
Kinder & Schulen
Schule <3.000m
Kindergarten <3.000m
Universität <4.000m
Höhere Schule <8.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <3.000m
Sonstige
Bank <3.000m
Geldautomat <3.000m
Post <3.500m
Polizei <3.500m
Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <3.500m
U-Bahn <5.000m
Bahnhof <3.500m
Autobahnanschluss <3.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden „Makler“) ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.