Dieses ebene 1.487m² große Grundstück befindet sich in einer sehr ruhigen, idyllischen Lage im Ortsteil Öpping in Rappoltenkirchen nur ca. 25 Minuten von der Wiener Stadtgrenze entfernt und steht ab sofort zum Verkauf.
Die Widmung des Grundstücks ist Bauland-Wohngebiet mit der Möglichkeit zur Errichtung von max. 3 Wohneinheiten.
Die Anbindung an die A1 Westautobahn in Pressbaum sowie die Einkaufsstadt Tulln sind in ca. 20 Minuten, das Auhofcenter an der Wiener Stadtgrenze im 14. Bezirk ist in ca. 25 Minuten erreichbar.
Wenn Sie Naturliebhaber und ruhesuchender Hobbygärtner sind und dennoch die rasche Anbindung an Wien zu schätzen wissen, ist dieses ruhige Fleckchen Erde ein absolutes Highlight!
.
.
.
Eckdaten:
· Grundfläche: 1.487m²
· Wohnfläche: ca. 82m² + Terrasse in Ziegelmassivbauweise Ende 1960er Jahre
· Widmung: Bauland-Wohngebiet, max. 3 Wohneinheiten
· Großer, ebener Garten mit schönem Altbaumbestand
· Carport für 1-2 PKW‘s
· Senkgrube am Grundstück – Ortskanal liegt in der Straße
· Geräteschuppen und Brunnen (Nutzbarkeit zu überprüfen)
Fordern Sie unser detailliertes Exposé gleich an!
Für sämtliche Rückfragen steht Ihnen Frau Karin Hohenwarter unter
Anbieter kontaktieren gerne zur Verfügung oder schreiben Sie uns ein eMail an
Anbieter kontaktierenWerfen Sie auch einen Blick auf unsere Homepage www.wienumgebung.at
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Wohnanschrift, eMail-Adresse sowie Telefonnummer beantworten dürfen.
Diese Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind ohne Gewähr. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBl. 297/1996. Der Ordnung halber weisen wir Sie darauf hin, dass sich im Falle eines Kaufabschlusses unser Vermittlungshonorar auf 3 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % gesetzlicher MwSt. beläuft.
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis: Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs auch als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie gemäß § 6 Abs. 4 MaklerG auf eventuelle bestehende wirtschaftliche oder familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.