Effizient geschnittene 1-Zimmer-Wohnung im 2. Obergeschoss – ideal für Singles, Pendler oder als Anlage
Diese charmante Wohnung mit ca. 32 m² Wohnfläche befindet sich im 2. Obergeschoss eines gepflegten Neubaus in 1170 Wien. Sie bietet eine clevere Raumaufteilung, helle Wohnverhältnisse und alle Voraussetzungen für modernen, urbanen Lebensstil auf kompaktem Raum.
Raumaufteilung:
Zentrale Diele mit Zugang zu allen Bereichen der Wohnung
Großzügiger Wohn-Schlafbereich mit großen Fenstern und ruhiger Ausrichtung – flexibel möblierbar
Kompakte Kochnische (Anschlüsse vorhanden)
Modernes Badezimmer mit Badewanne, Waschbecken und Waschmaschinenanschluss
Separates WC mit Handwaschbecken
Heller Fliesen- und Parkettboden in neutralem Design
Highlights:
Ideal als Starterwohnung, City-Pied-à-terre oder Anlage
Zeitgemäße Ausstattung mit getrenntem WC
Helle Fensterfront mit angenehmem Ausblick
Attraktive Lage mit guter öffentlicher Anbindung
Neubau mit Möglichkeit der freien Mietzinsgestaltung
Diese Wohnung eignet sich perfekt für Menschen, die Funktionalität, Lage und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu schätzen wissen – ob zur Eigennutzung oder als renditestarkes Investment.
Kontakt:
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Besichtigungen jederzeit nach Vereinbarung möglich!
Ein 3D-Rundgang steht auf Wunsch zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Die Angaben über das angebotene Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über das Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. Es gelten die Bestimmungen der beiliegenden Immobilienmaklerverordnung; des Weiteren wurde die Übersicht der zu erwartenden Nebenkosten gem. KSchG übermittelt. Gemäß § 6 Abs. 4 dritter Satz MaklerG und § 30b KSchG weist der Immobilienmakler auf ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis zu dem Verkäufer aufgrund regelmäßiger geschäftlicher Tätigkeit hin. Es besteht jedoch keinerlei gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Verkäufer. Dieses Angebot ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, in Schriftform übermittelten, Zustimmung gestattet. Hinweis: Seit 1.1.2009 besteht für den Verkäufer bzw. den Vermieter einer Immobilie die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. Im Falle der Nichtvorlage gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.