Vorgaben zur Bebauung
Generell kann das Grundstück nach den Vorgaben der Tiroler Bauordnung (TBO) bebaut werden.
Das Grundstück ist als Tourismusgebiet gemäß § 40 (4) Tiroler Raumordnungsgesetz gewidmet. Danach dürfen auf diesem Grundstück die im gemischten Wohngebiet zulässigen Gebäude, namentlich Wohngebäude, öffentliche Gebäude, Geschäfts- und Verwaltungsgebäude, ebenso wie Gebäude für dem Tourismus dienende Betriebe und Einrichtungen errichtet werden. Diese Widmung ermöglicht daher eine äußerst vielfältige Bebauung.
Für das Grundstück existiert noch kein Bebauungsplan. Laut Auskunft der Gemeinde Kirchberg wird dieser auf Antrag auf Basis eines Entwurfes oder im Rahmen der Einreichung eines konkreten Bauvorhabens erstellt. Als Anhaltspunkt kann aber die Bebauung des umliegenden Gebietes herangezogen werden. Eine Garantie, dass eine Bebauung aber im selben Ausmaß möglich ist, kann seitens der Gemeinde und des Verkäufers nicht abgegeben werden.
Die Gemeinde Kirchberg in Tirol
Die Gemeinde Kirchberg in Tirol zählt 5.320 Einwohner und liegt im Brixental inmitten der Kitzbüheler Alpen bzw. dem Schigebiet „Kitzbühel-Kirchberg“ mit über 170 Pistenkilometern. Der Ort liegt auf 837 m ü.A. Zum Süden hin erstreckt sich das Spertental bis zum idyllischen Örtchen Aschau mit seinem wunderschönen Naturschutzgebiet.
Eingebettet in sanfte Grasberge mit weitläufigen Almgebieten befindet sich der Ferienort Kirchberg in Tirol mitten im Brixental, nur 6 Kilometer von der weltberühmten Stadt Kitzbühel entfernt. Da Kirchberg Teil des Skigebietes KitzSki ist, finden Skifahrer hier im Winter grenzenloses Pistenvergnügen und einige der modernsten Lifte überhaupt. Im Sommer ist der Ort ein beliebter Ausgangspunkt für Wanderungen und Radtouren. Auch für Familien wartet eine Vielzahl an Möglichkeiten.
Die Fakten
Verfügbarkeit: sofort
Lagebewertung: sehr gut
Widmung: Bauland; Tourismusgebiet gemäß § 40 (4) Tiroler Raumordnungsgesetz
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <1.000m
Klinik <5.500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <6.500m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <1.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap