Zur Vermietung steht eine großzügige Geschäftsfläche mit insgesamt ca. 260 m², bestehend aus 225 m² Hauptflächeund 30 m² zusätzlichem Raum. Aktuell ist ein kleiner Bereich innerhalb der Hauptfläche durch eine Wand abgetrennt – diese kann bei Bedarf entfernt werden, um eine offene Fläche zu schaffen.
Ein Highlight ist der ca. 70 m² große Keller, der optional dazu gemietet werden kann. Der eigene Lift verbindet exklusiv die Geschäftsfläche mit dem Keller – ideal für Lager oder interne Abläufe.
Top-Lage direkt an der Hernalser Hauptstraße mit hoher Frequenz und bester Sichtbarkeit. Ideal für Einzelhandel, Büro oder Praxis.
Highlights:
Gesamtfläche ca. 260 m² (225 + 30 m²)
Optionaler Keller mit ca. 70 m²
Direkter Liftzugang zwischen Geschäftsfläche und Keller
Flexible Raumgestaltung möglich
Helle Räumlichkeiten, hohe Frequenzlage
Exponierte Lage direkt an der Hernalser Hauptstraße
Diese Fläche bietet dank ihrer Größe, Lage und Struktur ideale Voraussetzungen für vielfältige Geschäftsmodelle – ob Dienstleistung, Handel oder kreative Nutzung.
Diese Fläche und viele weitere werden ab sofort auf orea-home.com angeboten: Die neue Art, Wohnungen und Parkplätze zu mieten.
Smart besichtigen · Online anmieten · Flexibel einziehen
Mit unserem smarten Zutrittssystem besichtigst du die Wohnung alleine mit deinem Smartphone und kannst sie direkt im Anschluss auf orea-home.com anmieten - schick uns jetzt eine Anfrage und sichere dir gleich deinen orea-Besichtigungstermin!
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <250m
Klinik <500m
Krankenhaus <1.500m
Kinder & Schulen
Schule <250m
Kindergarten <250m
Universität <2.000m
Höhere Schule <1.250m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <500m
Sonstige
Geldautomat <250m
Bank <250m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <1.000m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <1.000m
Autobahnanschluss <3.750m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.