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In der Kat. Gem. Goisern in Bad Goisern am Hallstättersee stehen zwei Parzellen mit einer Größe von 629 m² und 632 m² zur Verwertung im Wege eines Baurechtes.
Die in der Vermessungsurkunde des DI Christian Lidl festgelegten Grundstücke Nr. 196/5, 196/6 liegen am Ortsrand der Marktgemeinde Bad Goisern in der Nähe der B 145. Die zwei Grundstücke werden über die B 145 über eine Gemeindestraße und eine noch zu errichtende Zufahrtsstraße aufgeschlossen. Über beide Grundstücke wird die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens zu Gunsten der Grundstücke 196/6 und 196/7 eingeräumt.
Die Grundstücke befinden sich in einer Gefahrenzone der Wildbach- und Lawinenverbauung bzw. Hochwasserabfluss. Auflagen für eine Bebauung müssen vom Baurechtsnehmer eingehalten werden. Möglicherweise ist eine Versickerung von Oberflächen- und Dachwässer auf dem Baugrund nicht möglich, alle notwendigen Untersuchungen, Bewilligungen und damit verbundenen Kosten sind vom Baurechtsnehmer zu tragen.
Versorgungsleitungen wie Kanal, Wasser und Strom befinden sich unmittelbar am Grundstück.
Preise der Grundstücke/Baurechte:
das Gst. Nr. 196/5 mit einer Fläche von 629 m² einen jährl. Bauzins von EUR 2.705,00,
das Gst. Nr. 196/6 mit einer Fläche von 632 m² einen jährl. Bauzins von EUR 2.844,00,
Der Bauzins kann jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich entrichtet werden.
Das Baurecht kann über einen Zeitraum von mindestens 30 und maximal 99 Jahre eingeräumt werden. Der Zeitraum ist von den Bauberechtigten frei wählbar. Das Baurecht wird grundbücherlich eingetragen und kann von beiden Seiten nicht aufgekündigt werden. Die ÖBf AG kann den Baurechtsvertrag aufkündigen, wenn der Bauberechtigte mit der Bezahlung des Bauzinses für zwei aufeinander folgende Jahre in Verzug ist.
Der Baurechtsvertrag wird über einen Notar, der von der ÖBf AG beauftragt wird, erstellt.
Im Zuge der Transaktion fallen Kosten für den Bauberechtigten je Grundstück an:
Anteilige Kosten für Errichtung ZufahrtsstraßeEUR 15.000,00
Notarkosten bis grundbücherliche Eintragung ca. EUR 1.800,00
Kosten an Finanzamt je nach Grundstück: Grunderwerbssteuer
Aufschließungsbeiträge wie Verkehrsflächenbeitrag, Kanalanschluss werden direkt von der Marktgemeinde bzw. die Wasseranschlusskosten von der Wassergenossenschaft Posern vorgeschrieben und sind von den Bauberechtigten zu entrichten. Zusätzlich auch der Stromanschluss.
Im Falle mehrere Angebote für ein Grundstück besteht die Möglichkeit, an einem mündlichen Verfahren zur Ermittlung des Bestbieters teilzunehmen.
Die Vergabe der Baurechte erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der bundesforstlichen Gremien.
Die Eintragung des Baurechts kann erst nach einer grundbücherlichen Korrektur, welche voraussichtlich im Sommer 2025 abgeschlossen ist, eingetragen werden. Angaben gemäß gesetzlichem Erfordernis: