Dieser attraktive Baugrund befindet sich in der begehrten Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl im Bezirk Wiener Neustadt-Land. Eingebettet in eine ruhige, naturnahe Umgebung bietet das Grundstück ideale Voraussetzungen für Ihr zukünftiges Zuhause. Die Gemeinde überzeugt mit hoher Lebensqualität, waldreicher Landschaft und einer familienfreundlichen Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten sind rasch erreichbar – ebenso wie zahlreiche Freizeitangebote in der Natur und ein reges Vereinsleben. Durch die ausgezeichnete Verkehrsanbindung – insbesondere zur A2 (Südautobahn) – erreichen Sie Wiener Neustadt in wenigen Minuten und Wien in rund 30 Minuten. Damit vereint dieser Baugrund das Beste aus zwei Welten: entspanntes Landleben und schnelle Wege in die Stadt. Nutzen Sie diese Gelegenheit und verwirklichen Sie Ihren Wohntraum in einer lebenswerten Region mit viel Entwicklungspotenzial!
Fakten:
Rechtliches:
Hinweis zur aktuellen Bausituation:
Für das gesamte Gemeindegebiet Wöllersdorf-Steinabrückl gilt derzeit eine behördlich verordnete Bausperre gemäß § 35 Abs. 1 ROG 2014 idgF. Hintergrund ist die geplante Neufassung des Bebauungsplanes samt Bebauungsvorschriften. Bis zur Fertigstellung und offiziellen Beschlussfassung dieser neuen Regelungen soll durch die Bausperre sichergestellt werden, dass keine Bebauung erfolgt, die den zukünftigen städtebaulichen Zielsetzungen widerspricht. Grundsätzlich wird bei künftigen Bauvorhaben besonderer Wert auf ein harmonisches Orts- und Landschaftsbild gelegt. Neubauten sollen sich in Bauform, Volumen und Anordnung am Grundstück gut in das bestehende Umfeld einfügen und dürfen das Erscheinungsbild des jeweiligen Bezugsbereichs – also der vom öffentlichen Raum aus sichtbaren Umgebung – nicht wesentlich beeinträchtigen.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der gesetzlichen Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer Anfragen nur mit vollständigen Angaben (Name, Adresse, Telefon und Mail Adresse) bearbeiten können. Wir sind als Doppelmakler tätig! Hinweis zu Widerrufsrecht, Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften: Gem. §11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz) kann der Interessent innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Wünscht der Interessent mit der Kontaktaufnahme ein vorzeitiges Tätigwerden (Namhaftmachung und Adresse der Immobilie) des Immobilienbüros PRADIUM Immobilien innerhalb der offenen Rücktrittsfrist, nimmt er damit zur Kenntnis, das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. §11 FAGG zu verlieren. Grundsätzlich sei erwähnt, dass die Maklerprovision nur bei Zustandekommen eines Willensübereinkommens zwischen Verkäufer und Käufer (Kaufvertrag) gem. Makler Gesetz verrechnet wird. Bloße Besichtigungen sind absolut kostenlos.
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Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <5.000m
Apotheke <3.000m
Klinik <6.500m
Krankenhaus <9.000m
Kinder & Schulen
Schule <1.000m
Kindergarten <1.500m
Höhere Schule <9.500m
Universität <7.500m
Nahversorgung
Supermarkt <3.000m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <7.000m
Sonstige
Bank <1.000m
Geldautomat <1.000m
Post <1.000m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <1.000m
Autobahnanschluss <2.500m
Flughafen <5.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap