Beim Betreten dieser Wohnung werden Sie von einer sofort spürbaren, einladenden Atmosphäre empfangen. Der großzügige Eingangsbereich beeindruckt durch seine Weitläufigkeit und die durchdachte Raumaufteilung, die viele Nutzungsmöglichkeiten bietet. Von hier aus gelangen Sie direkt in den lichtdurchfluteten Wohn- und Küchenbereich, dessen rechteckiger Grundriss viel Raum für kreative Gestaltung lässt.
Der Wohnbereich öffnet sich zu einem wunderschönen Balkon – der ideale Platz für ein Sonnenbad.
Zwei weitere Zimmer bieten sich perfekt als Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Arbeitszimmer an und verwöhnen Sie mit einem herrlichen Blick ins Grüne. Diese Räume schaffen eine angenehme und behagliche Wohnatmosphäre.
Das großzügige Badezimmer ist mit einer Badewanne, einem Waschbecken und einem Waschmaschinenanschluss ausgestattet und bietet viel Platz für entspannende Momente. Ein separates WC mit zusätzlichem Handwaschbecken sorgt für zusätzliche Privatsphäre.
Ein großzügiger Abstellraum von etwa 2,7 m² bietet ausreichend Stauraum und hilft, Ordnung in der Wohnung zu halten.
Der Wohnung sind die PKW-Tiefgaragenplätze Nr. 13 und 14 sowie der praktische Einlagerungsraum Nr. 10 im Kellergeschoss des Gebäudes zugeordnet.
Ein paar Eckdaten im Überblick:
Für dieses Objekt kann bis 01.04.2065 um WOHNZUSCHUSS angesucht werden, dies ist von den persönlichen Kriterien und den Förderrichtlinien abhängig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.775m
Apotheke <1.500m
Klinik <4.450m
Krankenhaus <6.500m
Kinder & Schulen
Kindergarten <1.700m
Schule <1.750m
Nahversorgung
Supermarkt <475m
Bäckerei <450m
Einkaufszentrum <7.050m
Sonstige
Bank <575m
Geldautomat <575m
Post <3.575m
Polizei <3.675m
Verkehr
Bus <475m
Bahnhof <325m
Autobahnanschluss <4.225m
Straßenbahn <6.425m
Flughafen <3.925m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html