Die Altbauwohnung befindet sich im 15. Wiener Gemeindebezirk im Bezirksteil Reindorf.
Die Liegenschaft wurde ca. 1900 mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebaut, in den 1990er-Jahren wurde das Dachgeschoss ausgebaut und Wohnungseigentum begründet.
Das Gebäude hat einen Straßentrakt und einen Hoftrakt, die beiden Trakte sind durch ein Stiegenhaus mit Aufzugsanlage verbunden. Das Gebäude besteht aus Keller, Erdgeschoß, 1. bis 3. Stock und ausgebautem Dachgeschoss (1. und 2. Dachgeschossebene). Die Außenwände haben im 3. Stock eine Außenwandstärke von ca. 45cm.
Die Wohnung befindet sich im 3. Liftstock des Straßentrakts (Zugangsstellen des Aufzugs sind im Halbstock). Die Wohnung besteht aus Vorraum, 2 Zimmer, Küche mit Badenische, WC und Abstellraum. Die Wohnung hat laut Nutzwertfestsetzungsentscheidung eine Wohnnutzfläche von ca. 70,01m². Die Wohnung ist westseitig auf die Straße ausgerichtet.
Die Beheizung und Warmwasseraufbereitung der Wohnung erfolgt über eine Gasetagenheizung. Im Wohnzimmer ist ein offener Kamin.
Die Wohnung befindet sich in abgewohntem Zustand. Die technische Ausstattung der Wohnung ist veraltet. Die wesentlichen Altbau-Stilelemente der Wohnung sind erhalten (Fenster und Holzverkleidungen der Fensterlaibungen, Innentüren, Parkettboden). Vor einiger Zeit wurde das WC erneuert. Die Holzfenster aus der Zeit des Baujahres sind renovierungsbedürftig.
Im Bauakt der Liegenschaft ist der Einbau der Badenische in der Küche nicht dokumentiert, es wird angenommen, dass die Grundrissänderung ohne Bauanzeige erfolgte.
Der zukünftige Eigentümer kann ein Kellerabteil benützen. Im Wohnungseigentumsvertag wurde vereinbart, dass jeder Wohnung ein Kellerabteil zugeordnet ist.
Monatliche Vorschreibung der Hausverwaltung, per 04/2025:
Rücklage € 76,25
Betriebskosten € 101,85
Lift – Rücklage € 50,00
Lift – Betriebskosten € 35,71
Netto gesamt € 263,81
10% USt € 13,75
Summe € 277,56
Der Stand der allgemeinen Reparaturrücklage beträgt per 31.12.2024 ca. € 76.710,-. Stand der Lift-Reparaturrücklage ca. Minus € 316,- per 31.12.2024.
Im Jahr 2003 wurde eine Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen getroffen. Die Instandhaltung der Außenfenster sowie der Elektro-, Gas-, und Wasserleitungen des Wohnungseigentumsobjekts obliegt dem jeweiligen Wohnungseigentümer. Die Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen wurde im C-Blatt des Grundbuchsauszuges ersichtlich gemacht.
Für weitere Informationen bzw. eine Besichtigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap