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  • Provisionsfrei
  • Möbliert
  • Video Live-Besichtigung

WUNDERBARE 2-Zimmer-Wohnung bei Pilgrambrücke - Bestlage!

840
 
40 m²2 Zimmer
Etage-
Befristung-
Kaution-
Hubert Bartl
Immobilie hat viele AnfragenMit Plus stichst du positiv hervor!
1050 Wien

Laufende Kosten

Miete840 €
Preis pro m²21 €
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Hallo neues Zuhause!

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Online seit120Gesehen80Kontaktiert40Gemerkt63
Plus locked

Merkmale

Wohnung
Wohnfläche 40 m²
2 Zimmer

Ausstattung

Vollmöbliert
Personenaufzug

Heizung

Etagenheizung, Gas

Beschreibung

Zur Vermietung steht eine wunderbare 2-Zimmer-Wohnung in absoluter Bestlage des 5. Bezirks. Das Objekt befindet sich nur 2 Gehminuten von der U4-Station Pilgramgasse entfernt.

Die Wohnung liegt im letzten Obergeschoss (4. Liftstock) des gepflegten Gebäudes und ist sehr hell und gut durchlüftbar. Sie ist gänzlich möbliert und verfügt über eine funktionelle Küche, die professionell in die Kochnische eingepasst ist.

Die Wohnung ist sofort bezugsbereit.

Details:

• 40 m² Wohnfläche

• 2 Zimmer (Wohnzimmer, Schlafzimmer)

• Nordöstlich / südwestlich ausgerichtet

• 4. Liftstock (letzte Etage)

• Große Französische Fenster (Blumenfenster)

• Sehr hell

• Sehr gut durchlüftbar

• Wohnzimmer mit Kochnische

• Schlafzimmer mit Doppelbett und großem Schiebetürschrank

• Badezimmer mit Badewanne u. Waschmaschine

• Gasetagenheizung

• Fliesenböden

• Kellerabteil

Kosten:

€ 840,- Monatsmiete inkl. Betriebskosten

Kaution: 3 Bruttomonatsmieten (€ 2.520,-) - Kaution wird bei Rückstellung der Wohnung entsprechend vertraglicher Vereinbarung zurückgezahlt!

Bei Mietvertragsabschluss wäre ein Einkommensnachweis über mindestens € 2.100,- netto monatlich bzw. die Bürgschaft einer weiteren Person (z.B. Eltern) zu erbringen.

Vermittlungsprovision: Keine

Lage:

Das Haus befindet sich direkt in der Pilgramgasse, ca. 120 m von der U4-Station entfernt.

Weitere Verkehrsanschlüsse: 12A, 13A 14A, 59A, N71, N60.

Nahversorger, Restaurants, Cafes in Gehnähe

Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht aufgeklärt und um Bekanntgabe der beiden Werte bzw. Einholung eines Energieausweises gebeten haben. Um die Beschaffung sind wir bemüht!

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