Absolut seltene Gelegenheit:
Zum Verkauf steht dieses attraktive ca. 943 m2 Grundstück zwischen Rufling und Dörnbach. Geeignet für ein Einfamilienhaus oder ein Doppelhaus.
Das ca. 943 m2 große Grundstück bietet eine einzigartige Gelegenheit, um Ihren Wohntraum zu verwirklichen. Mit einer leichten Hanglage und der idyllischen Lage inmitten der Natur ist dieses Grundstück perfekt geeignet für den Bau eines exklusiven Einfamilienhauses oder eines modernen Doppelhauses.
Die Lage des Grundstücks ist sowohl verkehrsberuhigt als auch zentral gelegen und bietet somit die perfekte Kombination aus Ruhe und Komfort. Innerhalb weniger Minuten erreichen Sie die Städte Leonding und Wilhering, wo Sie alle Annehmlichkeiten des täglichen Lebens, wie Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Ärzte, Schulen, Kindergärten etc. finden.
Zusätzlich bietet die Nähe zum Bus und Zug (Lilo-Haltestelle "Rufling" nur 800 m entfernt) eine ideale Anbindung an die umliegenden Städte und ermöglicht es den zukünftigen Bewohnern, bequem zu pendeln.
Das Grundstück bietet nicht nur eine erstklassige Lage, sondern auch eine Vielzahl von Möglichkeiten. Mit viel Platz und Raum für Kreativität können Sie hier ihr Traumprojekt verwirklichen und ein Zuhause schaffen, das Luxus und Lebensqualität vereint.
Grundstück Nr. 112/2
Der Baugrund ist voll erschlossen und es besteht kein Bauzwang. (Bauland: Wohngebiet)
Es gibt bereits aktuelle Gutachten, um zeitnah ein Bauvorhaben umzusetzen.
Vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter Anbieter kontaktieren
Wir weisen höflich darauf hin, dass im Falle eines Verkaufs eine ortsübliche Maklergebühr zu bezahlen ist.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.000m
Apotheke <3.000m
Krankenhaus <6.500m
Klinik <3.500m
Kinder & Schulen
Kindergarten <500m
Schule <1.000m
Universität <4.500m
Höhere Schule <7.000m
Nahversorgung
Supermarkt <1.500m
Bäckerei <1.500m
Einkaufszentrum <5.000m
Sonstige
Bank <1.000m
Geldautomat <3.000m
Post <3.000m
Polizei <3.500m
Verkehr
Bus <1.000m
Straßenbahn <4.500m
Bahnhof <1.500m
Autobahnanschluss <5.000m
Flughafen <5.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.