Diese moderne und gemütliche 2-Zimmer-Maisonette-Wohnung im Dachgeschoss des Hauses, bietet dir ein komfortables Wohngefühl in einer der begehrtesten Lagen der Stadt. Mit einer Gesamtfläche von 58,28 Quadratmetern verfügt die Wohnung über helle und großzügige Räume, darunter eine moderne Küche mit allen notwendigen Geräten, ein geräumiges Schlafzimmer mit viel Tageslicht, ein gemütliches Wohnzimmer für Entspannung und Unterhaltung sowie ein Bad mit Badewanne und zwei Waschbecken für erholsame Stunden.
Die Wilhelminenstraße ist bekannt für ihre zentrale Lage und erstklassige Anbindung an alle wichtigen Einrichtungen und Annehmlichkeiten. In unmittelbarer Nähe findest du Geschäfte, Restaurants, Schulen, Parks und öffentliche Verkehrsmittel, die dir ein komfortables und bequemes Leben ermöglichen.
Zusätzlich zur Miete werden die Heizkosten in Höhe von € 97,42 inkl. 20 % USt. eingezogen.
Diese Wohnung und viele weitere werden ab sofort auf orea-home.com angeboten: Die neue Art, Wohnungen und Parkplätze zu mieten.
Smart besichtigen · Online anmieten · Flexibel einziehen
Mit unserem smarten Zutrittssystem besichtigst du die Wohnung alleine mit deinem Smartphone und kannst sie direkt im Anschluss auf orea-home.com anmieten - schick uns jetzt eine Anfrage und sichere dir gleich deinen orea-Besichtigungstermin!
Lage:
Der 16. Bezirk ist bekannt für viele Parks und Grünflächen und natürlich wird er seinem Namen auch gerecht – hier befindet sich die Ottakringer Brauerei, die ihre Besucher regelmäßig mit Veranstaltungen und Events versorgt. In nur wenigen Gehminuten erreichen Sie hier verschiedenste Lokale, Cafés, Geschäfte des alltäglichen Bedarfs, Ärzte und vieles mehr! Zudem finden sich hier einige der traditionsreichsten Heurigen Wiens wieder.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <250m
Klinik <750m
Krankenhaus <750m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <1.500m
Höhere Schule <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <1.000m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <750m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <750m
Autobahnanschluss <4.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.