Nachhaltiges Wohnen in Wels
Sie sind noch auf der Suche nach Ihrer Traumwohnung in Wels
Der " VKB PARK MERCURIUS" bereitet dieser Suche ein Ende, denn in den vier Gebäudekomplexen werden 49 Mietwohnungen in verschiedenen Größen individuell abgestimmt, wo junges Wohnen, sowie barrierefreies Wohnen ermöglicht werden.
Ein Ort der Begegnung wird durch deren Anrainerinnen und Anrainer erst vollkommen.
Kücheneinrichtung:
Küchenzeile inklusive Oberschränken in zeitlos-elegantem Design. Ausgestattet mit Einbauherd (Ceranfeld), Kühlschrank, Geschirrspüler, Dunstabzug, Spüle.
Heizung:
Zentralheizung ( Basis Fernwärme /Wärmepumpen)
Fußbodenheizung mit zentraler Wohnungsregelung
Innenstadtlage am Kaiser-Josef-Platz Wels
Gute Verkehrsanbindung
Nachhaltige Bauweise mit angestrebter ÖGNI-Zertifizierung
Jede Wohnung verfügt über einen im Untergeschoss gelegenen Abstellraum.
Lift
PKW Parkplätze im 1. und 2. Tiefgaragengeschoss werden bei Bedarf zugeteilt.
Die Wohnung befindet sich im Block 3 im Erdgeschoß und bietet ca. 56,67 m² Wohnfläche + ca. 16,50 m² Balkon
Aufteilung;
siehe Grundriss
Ca. 72,06 m² WNF inkl. 16,50 m² Terrasse + 2,87 m² Lager KG.
Die m² sind ungefähre Angaben! Änderungen vorbehalten!
Miete:
Euro 799,43 inkl. Betriebskosten.
Betriebskosten:
Die Betriebskosten in der Höhe von Euro 109,54 sind im Mietpreis inbegriffen.
Kaution: 3.200,-.
Provisionsfrei für den Mieter!
Wir ersuchen Sie die freiwillige Mieterselbstauskunft ordnungsgemäß auszufüllen.
Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0732/7637 Durchwahl 1281 oder 1299.Unverbindliche Unterlage. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen.
Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der
Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.