Dieser sehr 2 - Zimmerwohnung mit Balkon bietet einen sehr hohen und modernen Wohnkomfort.
Durch den offen gestalteten Eingang,- Wohn/- Ess und Küchenbereich und den von hier aus begehbaren Balkon ist dieser Teil der Wohnung das Herzstück und bietet viel Platz zum Wohlfühlen. Ein kleiner Abstellraum rundet diesen offen gestalten Wohnraum perfekt ab.
Im hinteren Teil der Wohnung befinden sich dann noch ein Badezimmer, welches mit einer Badewanne, einem Handwaschbecken sowie einen Waschmaschinenanschluss ausgestattet ist, hier gegenüberliegend das WC und am Ende der Wohnung befindet sich das wirklich Schlafzimmer mit zwei Fenster.
1 PKW-Abstellplatz sowie 1 Kellerabteil sind der Wohnung fix zugeordnet.
Hier geht’s direkt vom Parkplatz zur Wohnung.
Für dieses Objekt kann bis 01.12.2051 um WOHNZUSCHUSS angesucht werden, dies ist von den persönlichen Kriterien und den Förderrichtlinien abhängig.
Ein paar Eckdaten im Überblick:
Für weitere Auskünfte stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
***Eine sehr moderne Balkonwohnung mit einem Tiefgaragenplatz direkt im Zentrum von Neunkirchen wartet auf SIE***Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <175m
Apotheke <175m
Krankenhaus <850m
Kinder & Schulen
Schule <450m
Kindergarten <1.850m
Nahversorgung
Supermarkt <375m
Bäckerei <400m
Einkaufszentrum <425m
Sonstige
Bank <125m
Geldautomat <125m
Polizei <150m
Post <250m
Verkehr
Bus <175m
Autobahnanschluss <1.950m
Bahnhof <1.350m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Eur
2 Personen 70.000,00 Eur
Jede weitere Person 10.000,00 Eur
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html