Diese 2-Zimmer Wohnung mit Balkon ist dem betreuten Wohnen gewidmet. Das bedeutet, dass die Wohnungen als auch die gesamte Liegenschaft barrierefrei gestaltet wurden und ein Betreuungsgrundpaket eines Sozialdienstes bereits vorhanden ist
Ein gut durchdachter Grundriss und eine Gesamtwohnfläche von rund 55 m² bietet Ihnen ein Wohn-Esszimmer mit einer schönen Kochnische, 1 separates Schlafzimmer sowie ein barrierefreies Badezimmer, welches mit einer ebenen Dusche, einem WC, einem Handwaschbecken sowie einen Waschmaschinenanschluss ausgestattet ist.
Auch das Vorzimmer mit direktem Zugang zu einem kleinen aber sehr praktischen Abstellraum bietet Ihnen viel Platz und Raum.
Der wirklich schöne Balkon rund 15 m², lädt zum Verweilen ein. Weiters ist der Wohnung ein Kellerabteil zugeordnet.
Ein paar Eckdaten:
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen wie z.B. Leistungen Sozialdienst, Wohnzuschuss, Wohngemeinschaft und vieles mehr, zur Verfügung.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <525m
Apotheke <875m
Krankenhaus <575m
Kinder & Schulen
Schule <375m
Kindergarten <1.650m
Nahversorgung
Supermarkt <525m
Bäckerei <800m
Einkaufszentrum <900m
Sonstige
Bank <650m
Geldautomat <650m
Polizei <750m
Post <650m
Verkehr
Bus <375m
Autobahnanschluss <1.825m
Bahnhof <1.150m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
KRITERIEN FÜR BETREUTES WOHNEN
Der Einzug ins Betreute Wohnen ist grundsätzlich ab dem 60ten Lebensjahr möglich. Entwickelt wurde die Wohnform
für Seniorinnen und Senioren die das Bedürfnis nach einer Gemeinschaft in einem stimmigen sozialen Umfeld abdecken
möchten. Die Wohnungen werden als reine Mietwohnungen vergeben.