Diese helle und wirklich schöne 3-Zimmer Wohnung befindet sich im Dachgeschoss des Gebäudes (ohne Lift).
Über das knapp 27m² große Wohn- Esszimmer mit offener Kochnische gelangen Sie direkt auf die beiden Balkone der Wohnung.
Vom zentral angelegten Vorzimmer aus erreichen Sie die beiden Schlafräume, wobei von einem Schlafzimmer aus, ebenfalls ein Balkon erreichbar ist.
Ebenfalls zentral erreichbar sind das Badezimmer, welches mit einer Badewannen, einem Handwaschbecken sowie einem Waschmaschinenanschluss ausgestattet ist, einen praktischen Abstellraum sowie das separate WC.
Ein außenliegender Abstellraum ist der Wohnung ebenfalls zugeordnet.
Platz für den einen PKW finden Sie direkt vorm Haus.
Eine wirklich schöne Wohnen zum Wohlfühlen.
IN DER GESAMTMIETE SIND IST BEREITS EIN HEIZKOSTENAKONTI BERÜCKSICHTIGT.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <3.775m
Apotheke <4.025m
Klinik <3.825m
Kinder & Schulen
Schule <300m
Kindergarten <2.475m
Nahversorgung
Supermarkt <3.550m
Bäckerei <3.950m
Einkaufszentrum <5.700m
Sonstige
Bank <3.750m
Geldautomat <3.750m
Polizei <4.025m
Post <3.800m
Verkehr
Bus <50m
Autobahnanschluss <4.250m
Bahnhof <6.025m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html