Zum Verkauf gelangt diese sonnendurchflutete, zauberhaft gestaltete Balkonwohnung mit Blick ins Grüne. In absolute Ruhelage am Rande von Vösendorf gelegen, besticht diese familienfreundliche Wohnung allen voran durch die herrliche Aussicht auf einen idyllischen Kinderspielplatz und über die Felder in Richtung Süden. Vier Zimmer zentral begehbar, eine moderne, schöne gut ausgestattete Küche und 2 Stauräume bieten ideale Lebensbedingungen für Pärchen und Jungfamilien. Bei Interesse kann auch ein Garagenplatz, der sich im Haus befindet, zu einem Extrapreis von € 19.000.- erworben werden.
Sehr gute Raumaufteilung:
Für Energieeffizienz sorgt ein Solar-Balkonkraftwerk, sowie die Verdunklungsrollos an den Dachfenstern.
Es kann darüberhinaus ein zusätzlicher Kamin angeschlossen und so auch mit festen Brennstoffen geheizt werden.
Erwähnenswert ist auch noch das Klima-Splitgerät im Wohnzimmer, mit dem man an heißen Tagen ein angenehmes Raumklima erzeugt und in der Übergangszeit heizen kann. Beides kostenlos, durch die vorhandene Solarenergie.
Zusätzlichen Stauraum bietet ein großes Kellerabteil. Für Fahrräder steht ein großzügiger, abgesperrter Bereich zur Verfügung.
Begehrte, zentrale Lage
Die Immobilie liegt in absoluter Ruhelage am Rande von Vösendorf mit seinem charmanten dörflichen Charakter. Nur wenige Minuten entfernt, inmitten des prachtvollen Schlossparks Vösendorf, liegt das neu renovierte Schloss Vösendorf. Darin befinden sich ein Schlosscafé, das Gemeindeamt, eine öffentliche Bücherei, ein Steuer- und Unternehmensberater, eine Filiale der Raiffeisenbank, das Schloss- sowie das Fahrradmuseum. Neben der sehr guten Anbindung im Individualverkehr gelangt man auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut und rasch nach Wien (Badnerbahn, S1, S3, U-Bahn U6 oder mit den Bussen 207, 266, 61A)
Neben zahlreichen Geschäften des täglichen Bedarfs findet man in unmittelbarer Nähe Ärzte und zahlreiche Schulen sowie Kinderbetreuungseinrichtungen, aber auch eine Vielzahl an ausgezeichneten Gastronomiebetrieben und Freizeitmöglichkeiten.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Barbara Forsthuber sehr gerne telefonisch unter Anbieter kontaktieren oder per Email an Anbieter kontaktieren zur Verfügung.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <2.750m
Apotheke <1.250m
Klinik <3.750m
Krankenhaus <4.500m
Kinder & Schulen
Schule <750m
Kindergarten <500m
Universität <5.250m
Höhere Schule <6.500m
Nahversorgung
Supermarkt <750m
Bäckerei <2.250m
Einkaufszentrum <2.000m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <250m
Post <1.250m
Polizei <1.500m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <3.000m
Straßenbahn <4.000m
Bahnhof <1.500m
Autobahnanschluss <1.250m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden „Makler“) ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.