Auf einen Blick:
Zur Vermietung gelangt eine helle 2-Zimmer-Wohnung im Herzen des 13. Wiener Gemeindebezirkes, welche eine tolle Gelegenheit für Großstadt-LiebhaberInnen bietet, die dennoch die Ruhe und die Möglichkeit eines Ausfluges ins Grüne lieben. Die Wohnung liegt im 1. Liftstock und hat rund 40m² Wohnfläche, welche um einen rund 5m² großen Balkon mit Blick in den ruhigen Innenhof ergänzt wird.
Beim Betreten der Wohnung gelangen Sie in einen einladenden Vorraum, von dem aus alle Räume zentral begehbar sind. Der großzügige Wohnbereich mit integrierter Küche bietet Platz zum Wohlfühlen und ist lichtdurchflutet. Das separate Schlafzimmer sorgt für angenehme Ruhe. Vom Wohnzimmer aus haben Sie direkten Zugang zum Balkon, welcher in den grünen Innenhof des Hauses ausgerichtet ist. Das Badezimmer ist modern ausgestattet.
Die St. Veit Gasse liegt in einer ruhigen Gegend des 13. Bezirks, mit ausgezeichneter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und nahe gelegenen Grünflächen, die zu Ausflügen einladen. Alle wichtigen Geschäfte und Einrichtungen des täglichen Lebens sind zu Fuß bequem erreichbar.
Die Miete beläuft sich auf 957,31€. Darin sind bereits die Heizkosten für die Wohnung inbegriffen. Somit kommen lediglich noch die Kosten für Strom und Internet gesondert hinzu. Der Mietvertrag wird auf 10 Jahre befristet abgeschlossen. Die Wohnung ist ab dem 01. Mai 2025 zum Bezug bereit.
Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage und stehen Ihnen für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins Ihres potentiellen neuen zu Hauses gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns über das Kontaktformular oder telefonisch unter der angegebenen Nummer.
Besichtigungen und Auskünfte sind selbstverständlich unverbindlich und kostenlos. Wir möchten Sie der guten Ordnung halber darüber informieren, dass ein Provisionsanspruch erst nach Unterzeichnung eines Kaufanbots besteht, sofern die Verkäuferin dieses Kaufanbot annimmt. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr. Wir dürfen gem. § 5 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir als Doppelmakler tätig sind.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <1.000m
Krankenhaus <1.500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <1.500m
Höhere Schule <3.500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <3.000m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <4.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap