2 GRUNDSTÜCKE * Gesamt ca. 5060 m² * Nicht zusammenhängend
Eichfeld - Gemeinde Mureck - Zum Verkauf gelangt landwirtschaftliche Fläche mit gesamt ca. 5060 m² bestehend aus 2 Grundstücken . Die Liegenschaft befindet sich außerhalb des Ortes und sind nicht zusammenhängend. Die Grundstücke sind als Freiland - Land- und Forstwirtschaft gewidmet. Derzeit sind es Ackerflächen.
Die Liegenschaft steht sofort zu Verfügung !
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Eichfeld (bis 1964 Unterrakitsch) ist eine ehemalige Gemeinde mit ca. 860 Einwohnern in der Steiermark und erstreckt sich über ca. 5,8 km². Das Gebiet im Gerichtsbezirk Feldbach bzw. Bezirk Südoststeiermark. Seit 2015 ist sie im Rahmen der Gemeindestrukturreform in der Steiermark mit den Gemeinden Mureck und Gosdorf zusammengeschlossen, die neue Gemeinde führt den Namen Mureck weiter.
Eichfeld liegt nördlich von Mureck an der Landesstraße 208 im unteren Murtal im Bezirk Südoststeiermark im österreichischen Bundesland Steiermark.
Die Aufhebung der Grundherrschaft der Grafen von Stürgkh erfolgte 1848. Die Ortsgemeinden Unter- und Oberrakitsch und Hainsdorf-Brunnsee entstanden 1850 als autonome Körperschaften. Nach Ende des Ersten Weltkriegs kam es zu Auseinandersetzungen mit der Laibacher „Nationalregierung für Slowenien und Istrien“ über die Zugehörigkeit des Gebiets. Nach der Annexion Österreichs 1938 kam die Gemeinde zum Reichsgau Steiermark, 1945 bis 1955 war sie Teil der britischen Besatzungszone in Österreich.
1968 wurden Eichfeld (das frühere Unterrakitsch), Oberrakitsch und Hainsdorf-Brunnsee zur Großgemeinde Eichfeld zusammengelegt.
Schloss Brunnsee, gegen Ende des 15. Jahrhunderts von den Herren von Pettau erbaut, wurde gegen Ende des 16. Jahrhunderts nach Plänen des italienischen Architekten Bartolomeo Montiano umgebaut; es wurde 1834 von Maria Karolina von Neapel-Sizilien (1798–1870) erworben und befindet sich heute im Besitz ihres Urenkels Graf Ferrante Lucchesi Palli.
SonstigesDie Liegenschaft kann nach Treuhandabwicklung sofort übernommen werden.
Rechtliche InfoAls Immobilienmakler sind wir einerseits Ihnen als Interessent, als auch dem Abgeber als Verkäufer bzw. Vermieter verpflichtet. Wir sind einerseits gegenüber dem Abgeber, als auch gegenüber Behörden verpflichtet bei Ungereimtheiten Auskunft geben zu können, an welche Personen Immobilien angeboten wurden.
Auch die europäischen Verbraucherrechte wurden vereinheitlicht, somit wird seit 13. Juni 2014 ebenso mit Ihnen als Interessent ein schriftlicher Maklervertrag abgeschlossen (früher geschah dies mündlich & es entfällt das Ausfüllen von "Besichtigungsscheinen"). Der Verband der Österreichischen Immobilienwirtschaft hat hierzu ebenso eine detaillierte Informationsseite eingerichtet: http://www.ovi.at/recht/verbraucherrechte-vrug/
Wir benötigen daher um Ihnen detaillierte Unterlagen zukommen zu lassen Ihren Namen und Ihre Wohnadresse (Straße, Hausnummer - wenn vorhanden: Stiege & Tür - PLZ und Ort).
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <2.500m
Apotheke <2.500m
Kinder & Schulen
Schule <2.000m
Kindergarten <2.500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <2.500m
Sonstige
Bank <2.500m
Geldautomat <2.500m
Post <2.500m
Polizei <2.500m
Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <2.000m
Autobahnanschluss <9.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap