Inmitten der traumhaften Kulisse von Westendorf, umgeben von den majestätischen
Kitzbüheler Alpen, bietet dieses Objekt eine seltene Gelegenheit für Investoren und
Bauherren, die ein Wohnprojekt mit Perspektive realisieren möchten. Die Immobilie
zeichnet sich durch ihre Vielseitigkeit aus und ist ideal für die Errichtung eines modernen
eines Wohnprojekts mit mehreren Einheiten.
Mit seiner attraktiven Lage in einem der gefragtesten Orte Tirols, bietet dieses Objekt nicht
nur eine erstklassige Lebensqualität, sondern auch langfristiges Entwicklungspotenzial.
Westendorf ist bekannt für seine ausgezeichnete Infrastruktur, die perfekte Anbindung an
das Ski- und Wanderparadies der Region und seine hohe Lebensqualität, was es
besonders für anspruchsvolle Mieter und Käufer attraktiv macht.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <250m
Kinder & Schulen
Schule <250m
Kindergarten <250m
Höhere Schule <8.000m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <250m
Sonstige
Bank <250m
Geldautomat <3.250m
Polizei <500m
Post <250m
Verkehr
Bus <250m
Bahnhof <1.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.