Die 9 Wohnungen befinden sich in einem viergeschossigen Niedrigstenergiewohnhaus. Die Wohnungen haben eine Wohnnutzfläche von 80 m². Zu jeder Wohnung gehört ein Kellerabteil und 2 PKW-Abstellplätze. Die gesamte Wohnhausanlage umfasst insgesamt 5 Bauteile. In der Mitte befindet sich ein Schwimmbiotop und ein Kinderspielplatz. Die Marktgemeinde Petzenkirchen liegt im Herzen des Mostviertels von NÖ und bietet eine moderne Infrastruktur.
Diese 4 Zimmer-Wohnung befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes und besteht aus: Ein Wohn- Essbereich mit Küche, drei Schlafzimmern, ein Badezimmer mit Badewanne, ein Abstellraum, ein extra WC und einer Terrasse.
Ein paar Eckdaten im Überblick:
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <325m
Apotheke <850m
Klinik <9.425m
Kinder & Schulen
Schule <675m
Kindergarten <625m
Universität <850m
Nahversorgung
Supermarkt <875m
Bäckerei <325m
Einkaufszentrum <1.325m
Sonstige
Bank <675m
Geldautomat <675m
Post <625m
Polizei <1.625m
Verkehr
Bus <350m
Bahnhof <625m
Autobahnanschluss <350m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html