Wir bieten unsere Wohnung unter Vereinbarung eines Fixpreises zur Anmietung an!
Atemberaubender 4-Zimmer-Dachgeschosswohntraum mit exquisitem Dachgarten
Diese Wohnung der Superlative ist ideal für größere Familien, die keinen Kompromiss eingehen möchten. Sie befindet sich ganz oben im letzten Liftstock und besticht durch eine traumhafte Dachterrasse sowie einen herrlichen Dachgarten. Ein praktischer Außenabstellnische ermöglicht die bequeme Aufbewahrung von Liegestühlen und Polstern.
Drei großzügige Zimmer bieten ausreichend Platz für Ihre Lieben und schaffen eine einladende Wohnatmosphäre.
Der moderne Wohn-Küche-Bereich ist raffiniert gestaltet und nicht nach Schema F konzipiert. Große Fenster nach Süden, Osten und Westen lassen den Raum in hellem Licht erstrahlen. Die Küche ist geschickt in den Wohnbereich integriert, wobei eine kleine Raumtrennung eine praktische Lösung beim Zubereiten von Mahlzeiten bietet und gleichzeitig die Atmosphäre des Raumes bewahrt.
Das moderne Badezimmer ist mit einer erfrischenden Dusche, einem stilvollen Waschbecken und einem praktischen WM-Anschluss ausgestattet. Ein separates WC mit Waschbecken trägt zum höchsten Komfort bei.
Zur Wohnung gehören außerdem zwei komfortable PKW-Abstellplätze (Nr. 35a und 36a zusätzlich 35 EUR pro Stellplatz monatlich) sowie ein Einlagerungsraum im Obergeschoss, das zusätzlichen Stauraum bietet und die Wohnqualität perfekt abrundet.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.550m
Apotheke <1.325m
Kinder & Schulen
Schule <825m
Kindergarten <825m
Universität <6.275m
Nahversorgung
Supermarkt <750m
Bäckerei <1.975m
Einkaufszentrum <2.375m
Sonstige
Bank <1.550m
Post <1.800m
Geldautomat <1.550m
Polizei <1.025m
Verkehr
Bus <100m
Autobahnanschluss <3.475m
Bahnhof <825m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html