Startwohnungen für Jungfamilien
Das Projekt überliegt einer Förderung des Landes Steiermark, es handelt sich bei allen Wohnungen in diesem Projekt um sogenannte „Startwohnungen für Jungfamilien“. Um eine der Wohnungen zu mieten, müssen die künftigen BewohnerInnen deshalb bestimmte Kriterien erfüllen und die maximale Mietdauer beträgt 6 Jahre.
• Ehepartner oder eingetragene PartnerInnen, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
• LebensgefärtInnen, die beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
• AlleinerhalterInnen, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für mindestens ein Kind sorgepflichtig sind.
Die
2-Zimmer-Wohnung befindet sich im
Erdgeschoss und verfügt über einen
großzügigen Wohn-/Ess-/Kochbereich, 1 Schlafzimmer, Badezimmer, WC sowie über eine
Abstellnische und einen Vorraum. Zusätzlich bietet eine
Terrasse (10 m²) mit der
zugeordneten Grundstücksfläche (96 m²) Platz für Ihren individuellen Freiraum und lädt zum Verweilen ein. Weiters verfügt die Wohnung über ein
Kellerabteil, welches zusätzlichen Stauraum bietet, und auch ein
überdachter PKW-Abstellplatz ist bereits in der Miete inkludiert.
Es handelt sich um eine geförderte Wohnung. Das bedeutet, dass der Mieter/die Mieterin bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss:
1) Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Bürger oder diesen gleichgestellte Personen bzw. Aufenthalt länger als 5 Jahre in Österreich mit aufrechter Arbeitsbewilligung.
2) Einkommensgrenzen: (JahresNETTOeinkommen)
1 Person: EUR 49.600
2 Personen: EUR 74.400
Jede weitere Person: + EUR 6.570
3) Die geförderte Wohnung muss als Hauptwohnsitz bewohnt werden.
Beschreibung der monatlichen Kosten550,00 Euro
Miete (zinssatzabhängig) inkl. Betriebskosten, aconto Heizung, PKW-Abstellplatz überdacht, exkl. Wohnungsstrom (Zinssatzänderungen sowie Veränderungen der Zuschuss-Leistung des Landes Steiermark beeinflussen den monatlichen Mietzins)
BesichtigungEine Besichtigung vor Ort ist - nach Terminvereinbarung - mit dem/r Vormieter:in unter
Anbieter kontaktieren, gerne möglich.
TierhaltungWir weisen darauf hin, dass pro Wohnung ein Hund erlaubt ist (keine Listenhunde).
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