SONNIGE SINGLE- ODER PÄRCHENWOHNUNG IM GRÜNEN DIREKT AN DER GRENZE ZUM 23. BEZIRK
Hinweis: Die Kosten für Heizung und Warmwasser (Zentralheizung) werden als monatliche Akonto-Vorschreibung zusätzlich zur Miete entrichtet und betragen EUR 167,71. Die monatliche Bruttomiete inklusive Heizung und Warmwasser beträgt somit EUR 919,48!
Bitte beachten Sie, dass ein AUSREICHENDES EINKOMMEN AUS ERWERBSTÄTIGKEIT Voraussetzung für die Anmietung ist! ANFRAGEN bitte direkt über das KONTAKTFORMULAR mit Angabe der VOLLSTÄNDIGEN KONTAKTDATEN!
Nur wenige Meter nach der Wiener Stadtgrenze in der Talgasse gelangt diese sonnige 2-Zimmer-Wohnung im 2. Stock (ohne Lift) eines familiären Wohnhauses mit nur 6 Parteien zur befristeten Vermietung. Die Wohnfläche beträgt ca. 58m² und bietet ausreichend Platz für 1-2 Personen. Das Highlight der Wohnung ist der wunderschöne verglaste Erker im Wohnzimmer, mit Blick ins Grüne. Zwischen Perchtoldsdorfer Heide und Mizzi-Langer-Wand gelegen, kommen Naturliebhaber:innen und Sportler:innen hier voll auf ihre Kosten!
Die Aufteilung der Wohnfläche von ca. 58m² ist wie folgt:
Ein Platz im Gemeinschaftskeller steht den Mieter:innen zur Verfügung.
Der große Gemeinschaftsgarten kann von allen Bewohner:innen genutzt werden, eine Aufhängung für Fahrräder befindet sich im Eingangsbereich.
VERMIETUNG
Die Vermietung kann ab sofort erfolgen und ist vorerst auf 4 Jahre befristet, wobei ein langfristiges Mietverhältnis angestrebt wird. Die monatliche Bruttomiete inklusive Betriebskosten und Heizung/Warmwasser beträgt EUR 919,48. Die Kaution beläuft sich auf EUR 2.800,-.
Bitte beachten Sie, dass die ein ausreichendes Einkommen aus einem aufrechten Dienstverhältnis für die Anmietung erforderlich und nachzuweisen ist!
Einmalige Bearbeitungsgebühr Mietvertrag (Hausverwaltung) max. EUR 300,- zzgl. USt.
ENERGIEAUSWEIS
Gültig bis 30.9.2029, HWB C 55kWh/m²a, fGEE B 0,93
Bitte schicken Sie Ihre Anfragen nur schriftlich über das Kontaktformular mit vollständigen Kontaktdaten!
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.