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  • Parkplatz
  • Einfamilienhaus
  • Terrasse
  • Garten
  • Video Live-Besichtigung

Baubewilligtes energieeffizientes Einfamilienhaus in Modulbauweise im Zentrum von Unterbildein- Teil des Naturparks in der Weinidylle

300.000
 
90 m²4 ZimmerGarten, Terrasse 13 m²
Preis / m²3.322,63 €
Grundstücksfläche-
Baujahr-
Immacon Projektentwicklung GmbHFrau Yulia Sheshina
7521 Unterbildein
Die Gemeinde Bildein liegt im nordöstlichen Teil des Bezirkes Güssing.

Die Abgeschiedenheit und ruhige Lage an der Grenze zu Ungarn hat nicht nur die Urtümlichkeit der Landschaft, sondern auch die einfache freundliche Art der Menschen, sowie alte Traditionen bewahrt.
Die junge Gemeinde Bildein steht für Lebensqualität und Fortschritt.

Einmalige Kosten

Kaufpreis300.000 €
Kaufpreis pro m²3.322,63 €
Preisinformation: KP Parkplatz € 8.000
Provision: Proviosionsfrei

Hallo neues Zuhause!

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Merkmale

Einfamilienhaus
Neubau, Erstbezug, Insgesamt 2 Etagen
Wohnfläche 90,29 m²
Gartenfläche 84,14 m², Verkaufsfläche 101,79 m²
1 Terrasse 13,45 m²
Garten
4 Zimmer
2 Badezimmer, 2 Toiletten
1 Parkplatz
1 Parkmöglichkeit

Beschreibung

Provisionsfrei! Direkt von Bauträger!

"Einfamilienhaus und Doppelfamilienhäuser in Modulbauweise - in Unterbildein mit Baubewilligung"

Ein innovatives System in einer Bauweise, die der burgenländische Bauordnung und den OIB-Richtlinien entspricht, besticht nicht nur durch seine moderne Architektur, sondern auch durch seine großzügige Fläche von 90,29m².

Das zweistöckiger Erstbezug-Haus bietet mit vier Zimmern ausreichend Platz für eine Familie mit Kind oder auch für ein Paar mit dem Bedürfnis nach zusätzlichem Raum für Hobbys oder Home-Office.

Ein Highlight dieser Immobilie ist der Garten, der zum Verweilen und Entspannen einlädt. Hier können Sie Ihre grüne Oase gestalten und die warmen Sonnenstrahlen auf der Terrasse genießen. Auch für Ihre Fahrzeuge ist gesorgt, denn das Haus verfügt über zwei Stellplätze direkt vor der Tür.

Im Haus befinden sich zwei separate WC´s. Das erleichtert den Alltag mit Kindern oder Gästen. Der offene Küchen-/Wohnbereich bietet genügend Platz für gemeinsame Kochabende/Feste mit Familie und Freunden.

Das Haus ist mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. Heizung und Warmwasser werden mittels Wärmepumpe erzeugt.

PV Anlage auf dem Dach

KP Belagsfertig: Holzriegel (Fundament, Wände, Dach), Isolierung, Türen -Fenster, Lieferung

KP Schlüsselfertig ca. € 3.000/m² je Ausstattung
KP Parkplatz € 8.000

Weitere Informationen gerne auf Anfrage!


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <4.000m
Apotheke <4.000m

Kinder & Schulen
Schule <2.500m
Kindergarten <5.000m

Nahversorgung
Supermarkt <500m

Sonstige
Bank <2.500m
Post <4.000m
Polizei <10.000m

Verkehr
Bus <500m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap


Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum
Am 20. März 2024 wurde im Nationalrat die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum beschlossen.

Die am 20. März 2024 im Nationalrat beschlossene temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum, ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Der Kaufvertrag für die Liegenschaft / der Pfandbestellungsvertrag wurden nach dem 31. März 2024 geschlossen.
  • Der Antrag auf Eintragung langt im Grundbuch zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 1. Juli 2026 ein. Die Gebührenbefreiung gilt daher temporär für zwei Jahre.
  • Für einen Antrag, der vor dem 1. Juli 2024  bei Grundbuchsgericht eingelangt ist, gilt die Befreiung nicht. Wenn daher eine Vormerkung des Eigentumsrechts vor dem 1. Juli 2024 einlangt, und die Rechtfertigung danach, dann ist nur die Rechtfertigung befreit. Dasselbe gilt für einen Antrag auf Anmerkung der Rangordnung der beabsichtigten Verpfändung: bei einem Einlangen vor dem 1. Juli 2024 ist die Gebühr nach Tarifpost 9 lit. b Z 5 GGG (0,6 Prozent) zu entrichten, wenn die Eintragung im angemerkten Rang nach dem 30. Juni 2024 erfolgt, so kann diese befreit sein.
  • Die erworbene Wohnung oder das Grundstück, auf dem das Eigenheim errichtet werden soll, dient der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses, das durch eine Hauptwohnsitzmeldung nachgewiesen werden soll sowie durch eine Bestätigung, dass die bisherigen Wohnrechte aufgegeben wurden.
  • Wird das Eigenheim erst errichtet, muss es innerhalb von drei Monaten ab Fertigstellung, längstens fünf Jahren ab Eintragung im Grundbuch bezogen werden, sonst fällt die Gebührenbefreiung wieder weg.
  • Der pfandrechtlich gesicherte Kredit wurde zum Kauf des Eigenheims („Wohnstätte“) aufgenommen, oder zur Sanierung oder Errichtung des Eigenheims. Das ist durch eine Bankbestätigung nachzuweisen.
  • Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. Wenn allerdings die Bemessungsgrundlage mehr als 2 Millionen Euro beträgt („Luxusimmobilie“), dann besteht keine Gebührenbefreiung.
  • Das geförderte Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.

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