Sonniges Grundstück am Ortsrand!
Die Aufschließungskosten sind vom Käufer noch an die Gemeinde zu entrichten. Diverse Anschlüsse befinden sich in der Straße.
Es gilt offene, ortsübliche Bebauung lt. den Bestimmungen der NÖ Bauordnung und des Raumordnungsgesetzes. Kein Bauzwang.
Widmung Bauland Wohngebiet
Bauklasse 1-2
offene oder gekoppelte Bebauung
Breite des Grundstücks ca. 17 m