Exklusive, großzügige Familienwohnung mit 19 m² Terrasse im noblen 19. Bezirk
Diese charmante 4-Zimmer-Wohnung mit einer großzügigen Wohnfläche von ca. 124,41 m² befindet sich im 2. Liftstock eines im Jahr 1910 erbauten Wohnhauses. Die Immobilie liegt ruhig und ist innenhofgerichtet, mit einem traumhaften Blick in einen grünen, großen Innenhof. Die Lage im noblen 19. Bezirk vereint Ruhe und gehobenes Wohnen mit Nähe zur Natur.
Highlights der Wohnung
Beim Betreten der Wohnung gelangen Sie in einen einladenden Vorraum mit ca. 7 m², der ausreichend Platz für eine Garderobe bietet. Von der Wohnzimmer - Küche aus führt eine Glastür direkt auf die großzügige, ca. 19 m² große Terrasse, die einen herrlichen Blick ins Grüne bietet.
Das lichtdurchflutete Wohnessbereich mit ca. 46,90m² besticht durch bodentiefe Fenster, die für eine angenehme und helle Atmosphäre sorgen. Die drei weiteren Zimmer sind über einen Gang vom Wohnzimmer aus zugänglich:
Das moderne Badezimmer verfügt über eine Badewanne, ein Waschbecken sowie eine Toilette. Zusätzlich gibt es ein separates Gäste-WC.
Überzeugen Sie sich selbst von den Vorzügen dieser exklusiven Immobilie und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin.
Ich freue mich, von Ihnen zu hören! Besichtigungen sind an 7 Tagen die Woche möglich!
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Die Angaben über das angebotene Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über das Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. Es gelten die Bestimmungen der beiliegenden Immobilienmaklerverordnung; des Weiteren wurde die Übersicht der zu erwartenden Nebenkosten gem. KSchG übermittelt. Gemäß § 6 Abs. 4 dritter Satz MaklerG und § 30b KSchG weist der Immobilienmakler auf ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis zu dem Verkäufer aufgrund regelmäßiger geschäftlicher Tätigkeit hin. Es besteht jedoch keinerlei gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Verkäufer. Dieses Angebot ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, in Schriftform übermittelten, Zustimmung gestattet. Hinweis: Seit 1.1.2009 besteht für den Verkäufer bzw. den Vermieter einer Immobilie die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. Im Falle der Nichtvorlage gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
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Die Angaben über das angebotene Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über das Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. Es gelten die Bestimmungen der beiliegenden Immobilienmaklerverordnung; des Weiteren wurde die Übersicht der zu erwartenden Nebenkosten gem. KSchG übermittelt. Gemäß § 6 Abs. 4 dritter Satz MaklerG und § 30b KSchG weist der Immobilienmakler auf ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis zu dem Verkäufer aufgrund regelmäßiger geschäftlicher Tätigkeit hin. Es besteht jedoch keinerlei gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Verkäufer. Dieses Angebot ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, in Schriftform übermittelten, Zustimmung gestattet. Hinweis: Seit 1.1.2009 besteht für den Verkäufer bzw. den Vermieter einer Immobilie die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. Im Falle der Nichtvorlage gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <500m
Krankenhaus <250m
Kinder & Schulen
Schule <250m
Kindergarten <500m
Universität <750m
Höhere Schule <750m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <2.000m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <750m
Polizei <250m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <1.250m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <250m
Autobahnanschluss <1.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap