1. Widmung und Nutzungszweck
• Grundstücke in der Seesiedlung sind als Bauland-Feriensiedlung oder als Erholungsgebiete gewidmet.
• Die Widmung sieht Ferien-, Wochenend- oder Freizeitnutzung vor.
2. Bauweise und Baukörper
• Hier gilt sowohl eine offene Bauweise (freie Gebäude auf dem Grundstück), als auch Halboffene und geschlossene Bauweise.
• Die Bauhöhe (Traufen- und Firsthöhe) ist meist beschränkt (z. B. max. 5 oder 6 m, abhängig von der Bauklasse).
• Zulässig sind: ein Vollgeschoss + Dachgeschoss (eventuell ausgebaut).
3. Dachform und -neigung
• Der Bebauungsplan sieht bestimmte Dachformen (Sattel-, Pult-, Flachdach) und eine maximale oder minimale Dachneigung vor.
• Ziel ist oft, ein harmonisches Orts- und Landschaftsbild zu erhalten, daher kann die Gemeinde Farb- und Materialvorgaben machen (z. B. Verbot grell glänzender Dacheindeckungen).
4. Grundflächenausnutzung und Bebauungsdichte
• Als zulässige Bebauungsdichte gilt in der Regel zwischen 30-35 % der Grundstücksfläche.
• Neben der Hauptbebauung (Haus) sind Nebenanlagen (Gartenhütte, Carport) erlaubt.
5. Erschließung und Infrastruktur
• die Anschlüsse (Strom, Wasser, Kanal) sind vorhanden.
• Die Zufahrtswege und Parkplätze (Stellplatzverpflichtung) sind in der Bauordnung geregelt (z. B. 1 Stellplatz pro Wohneinheit).
6. Baubewilligungsverfahren
• Baueinreichung beim zuständigen Gemeindeamt (Hornstein)
• Meist braucht man Planunterlagen eines befugten Planers (z. B. Baumeister oder Architekt).
Der Vermieter sieht folgende Konditionen für das Grundstück vor:
Miete 2025 – 2035: € 12.720,-- / Jahr (wertgesichert nach dem VPI 2020)
Betriebskosten 2025: € ca. 450,- (jährlich, werden noch berechnet!)
Errichtungsgebühr: € 850,-- (einmalig zu entrichten)
Vergebührung: € 1.322,98 (einmalig zu entrichten)
Weitergabe-Mietvertrag mit Vormietrecht auf weitere 10 Jahre – Miethöhe 2035-2045 € 13.992,-- / Jahr (wertgesichert nach dem VPI 2020)
Bei offenen Fragen und für Besichtigungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Bogumila Daum
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.500m
Apotheke <1.500m
Klinik <4.500m
Krankenhaus <10.000m
Kinder & Schulen
Schule <1.500m
Kindergarten <2.000m
Universität <10.000m
Nahversorgung
Supermarkt <1.500m
Bäckerei <1.000m
Sonstige
Bank <1.500m
Geldautomat <1.500m
Post <1.500m
Polizei <1.500m
Verkehr
Bus <1.000m
Autobahnanschluss <2.000m
Bahnhof <1.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap