Startwohnungen für Jungfamilien
Durch eine spezielle Förderung des Landes Steiermark handelt es sich bei allen Wohnungen in diesem Projekt um sogenannte „Startwohnungen für Jungfamilien“, bei welchen die
maximale Mietdauer 10 Jahre beträgt. Um eine der Wohnungen zu mieten, müssen die künftigen BewohnerInnen eine der folgenden
Kriterien erfüllen:
•Ehepartner oder eingetragene PartnerInnen, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
•LebensgefärtInnen, die beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
•AlleinerhalterInnen, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für mindestens ein Kind sorgepflichtig sind.
Unter dem folgenden Link gelangen Sie zu den Informationen des Landes Steiermark:
Förderkriterien Jungfamilie Land Steiermark
Darüber hinaus müssen auch die allgemein gültigen Kriterien für die Anmietung einer
geförderten Wohnung gegeben sein. Diese finden Sie hier: Förderkriterien
Die Lage
Die Wohnungen zeichnen sich durch ihre exklusive Lage im Grazer Stadtzentrum aus. So befinden sich Kindergärten, Schulen, Restaurants, Supermärkte, Ärzte und Apotheken in
fußläufiger Entfernung. Haltestellen des öffentlichen Verkehrsnetzes befinden sich in unmittelbarer Nähe und die Autobahnauffahrt befindet sich nur wenige Autominuten entfernt.
Die
2-Zimmer-Wohnung befindet sich im
1. Obergeschoss und verfügt über einen Wohn-/Ess-/Kochbereich, 1 Schlafzimmer, Bad/WC mit Badewanne sowie über einen Vorraum mit
Abstellnische . Zusätzlich bietet ein
Balkon (4,7 m²) Platz für Ihren individuellen Freiraum und lädt zum Verweilen ein. Die Wohnungen sind mit einer
Küche inkl. E-Geräte ausgestattet. Weiters verfügt die Wohnung über ein
Kellerabteil, welches zusätzlichen Stauraum bietet.
Startwohnungen für Jungfamilien
Durch eine spezielle Förderung des Landes Steiermark handelt es sich bei dieser Wohnung um eine sogenannte „Startwohnung für Jungfamilien“, bei welcher die
maximale Mietdauer 10 Jahre beträgt. Um eine der Wohnungen zu mieten, müssen die künftigen BewohnerInnen eine der folgenden
Kriterien erfüllen:
•Ehepartner oder eingetragene PartnerInnen, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
•LebensgefährtInnen, die beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
•AlleinerhalterInnen, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für mindestens ein Kind sorgepflichtig sind.
Es handelt sich um eine geförderte Wohnung. Das bedeutet, dass der Mieter/die Mieterin bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss:
1) Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Bürger oder diesen gleichgestellte Personen bzw. Aufenthalt länger als 5 Jahre in Österreich mit aufrechter Arbeitsbewilligung.
2) Einkommensgrenzen: (JahresNETTOeinkommen)
1 Person: EUR 49.600
2 Personen: EUR 74.400
Jede weitere Person: + EUR 6.570
3) Die geförderte Wohnung muss als Hauptwohnsitz bewohnt werden.
Beschreibung der monatlichen Kosten427,00 Euro
Miete (zinssatzabhängig) inkl. Betriebskosten, aconto Heizung, exkl. Wohnungsstrom (Zinssatzänderungen sowie Veränderungen der Zuschuss-Leistung des Landes Steiermark beeinflussen den monatlichen Mietzins)
TierhaltungWir weisen darauf hin, dass pro Wohnung ein Hund erlaubt ist (keine Listenhunde).
Willkommens-Zuckerl von IKEA GrazFrei nach unserem Motto „Einfach mehr vom Leben“ haben wir für Sie eine exklusive Kooperation mit IKEA Graz, die Ihnen einen weiteren Mehrwert bietet.
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