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Merkmale
Verfügbar ab sofort
Sonstige
Vollständig renoviert
Nutzfläche 136 m²
3 Parkmöglichkeiten
Heizung
Fußbodenheizung, Elektro
Beschreibung
Lokal | Toplage | Koblach | komplett renoviert
Dieses moderne und vollständig renovierte Lokal in Koblach, Vorarlberg, bietet ideale Voraussetzungen für eine erfolgreiche gastronomische Nutzung. Mit einer Nutzfläche von rund 136 m², einer hochwertigen Ausstattung und einer zentralen Lage überzeugt dieses Objekt sowohl Investoren als auch Betreiber.
Nutzfläche: 136 m², perfekt aufgeteilt für Diskotheken- oder Eventbetrieb.
Ausstattung: Großzügiger Barbereich für reibungslose Gästebewirtung. Separater DJ-Bereich für unvergessliche Musik- und Entertainmenterlebnisse. Modernisierte Damen- und Herrentoiletten nach aktuellen Standards. Praktischer Abstellraum für Equipment und Vorräte. Heizung: Effiziente elektrische Fußbodenheizung für ein angenehmes Raumklima. Zustand: Komplett renoviert, einziehen und loslegen!
Finanzielle Details: Kaufpreis: € 489.000,- Betriebskosten: Ca. € 180,- monatlich. Aktuelle Vermietung: Generiert stabile Bruttoeinnahmen von € 3.300,- monatlich.
Highlights: Attraktive Rendite: Die bestehende Vermietung bietet sofortigen Cashflow. Vielseitige Nutzung: Ideal für Diskothek, Eventlocation oder andere gastronomische Konzepte.
Niedrige Betriebskosten: Effiziente Bewirtschaftung mit überschaubaren Nebenkosten. Zentrale Lage: Regionale und überregionale Gäste profitieren von der hervorragenden Anbindung.
Ihre Chance: Dieses einzigartige Angebot vereint modernes Design, praktische Funktionalität und hohe Rentabilität. Ob Sie die Immobilie als Kapitalanlage nutzen oder Ihre eigene Vision im Gastronomiebereich verwirklichen möchten – dieses Objekt bietet Ihnen die perfekte Grundlage.
Zusätzliche Informationen: Verfügbarkeit: Ab sofort. Parkplätze: 3 Parkplätze stehen Ihnen zur Verfügung
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.