Diese helle und einladende 3-Zimmer-Gartenwohnung überzeugt mit ihrem durchdachten Raumkonzept.
Der großzügige Wohnbereich mit integrierter Kochnische bietet direkten Zugang zur sonnigen, südlich ausgerichteten Terrasse und den noch liebevoll zu gestaltenden Eigengarten – ein perfekter Ort zum Entspannen und Genießen.
Zwei gleichwertig geschnittene Schlafzimmer sorgen für Flexibilität in der Nutzung. Ergänzt wird die Wohnung durch einen praktischen Abstellraum sowie ein Badezimmer mit Badewanne, Waschbecken und Waschmaschinenanschluss. Das separate WC ist bequem über das Vorzimmer erreichbar.
Zur Wohnung ist auch ein Kellerabteil und der PKW-Abstellplatz Nr.: 12 zugehörig.
Es handelt sich um eine geförderte Genossenschaftswohnung mit Kaufoption.
Grundkosten Euro 15.581,37, mtl. Kosten aktuell Euro 1004,82 inkl. BK und HK, sowie USt.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <425m
Apotheke <625m
Krankenhaus <7.350m
Kinder & Schulen
Schule <800m
Kindergarten <925m
Universität <8.800m
Nahversorgung
Supermarkt <525m
Bäckerei <650m
Einkaufszentrum <7.800m
Sonstige
Bank <525m
Geldautomat <525m
Polizei <2.500m
Post <625m
Verkehr
Bus <375m
Autobahnanschluss <3.300m
Bahnhof <675m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html