An der Grenze zum Wienerwald gelegen bieten wir diese sehr gut geschnittene, sonnige Wohnung mit eigener Garage an. Das Wohnhaus liegt etwas zurück verlegt von der Hauptstraße wo sich in der ersten Etage ohne Lift Ihre zukünftige Familien- oder Paarwohnung befindet.
Im Wohnraum bietet ein großes Panoramafenster die Möglichkeit einer Sitzecke in der Fensternische. Von hier genießen Sie den Blick über die Baumwipfel oder den abendlichen Sonnenuntergang. Tagsüber gelangt das Sonnenlicht in Ihre Räume und bettet die Räume in ein wohltuendes Licht.
Der Wohnraum öffnet sich zum Vorraum und vermittelt eine luftige Raumatmosphäre. Die voll ausgestattete separate Einbauküche mit Tageslicht, sowie zwei angenehm große Nebenräume sind über diesen Vorraum ebenfalls erreichbar.
Das kleine Duschbad liegt zentral zu den Schlafräumen. Ein separates WC mit Fenster befindet sich im Eingangsbereich der Wohnung. Getoppt wird dieses Angebot noch durch einen Abstellraum innerhalb der Wohnung und viel Stauraum im eigenen Kellerabteil oder auch in zum Haus gehörenden alten Luftschutzbunkerräumlichkeiten, die heute als Staufläche dienen.
Ihr KFZ und Ihr Moped parken Sie stressfrei in der eigenen Garage mit automatischem Garagentor. Durch die langgezogene Bauart passen je nach KFZ Länge auch zwei Autos hinein.
Räumliche Aufteilung:
Weitere Kosten & Fakten:
Lage: Angrenzend an den begehrten Wienerwald der für erholsame Stunden beiträgt. Mit dem Bus 41 gelangen Sie bis vor Weidling Bahnhof. Hier finden Sie Anschluss nach Tulln und Wien, sowie zur U4 Heiligenstadt.
Mit dem Auto gelangen Sie binnen weniger Minuten zum nächsten Nahversorger und auch in die ersten Wiener Bezirke.
Genießen Sie die Naturlage in Kombination mit guter Anbindung an die umliegenden Stadtzentren.
Besichtigungen:Hat diese Immobilie Ihr Interesse geweckt? Ich freue mich auf Ihre Anfrage! Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung! Lediglich Anfragen mit vollständigem Namen, einer Telefonnummer sowie einer E-Mail-Adresse können unsererseits bearbeitet werden. Die von uns bereitgestellten Informationen beruhen auf Angaben des Abgebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Änderungen vorbehalten!
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <2.000m
Apotheke <3.500m
Klinik <5.000m
Krankenhaus <4.000m
Kinder & Schulen
Schule <2.000m
Kindergarten <2.000m
Universität <4.000m
Höhere Schule <6.500m
Nahversorgung
Supermarkt <2.500m
Bäckerei <3.500m
Einkaufszentrum <7.000m
Sonstige
Bank <3.500m
Geldautomat <3.500m
Post <3.000m
Polizei <3.500m
Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <5.500m
U-Bahn <7.000m
Bahnhof <4.000m
Autobahnanschluss <5.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Bei Abschluss eines Kaufvertrages fallen zusätzliche Kosten an. Wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, bleibt meine Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos. Details entnehmen Sie bitte der Nebenkostenübersicht. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler, BGBI. 262 und 297/1996) 3 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ich möchte Sie zudem darüber informieren, dass ich bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausübe (§ 5 Abs. 3 MaklerG).
Kaufnebenkosten:Neu! Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf. Ab 1. April 2024 können Käufer: innen von Immobilien bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro (pro Person) von Grundbuchseintragungsgebühren für das Eigentumsrecht und für das Pfandrecht (1,1% des Kaufpreises bzw. 1,2% des Pfandrechtswerts) befreit werden. Übersteigt die Bemessungsgrundlage 500.000 Euro, unterliegt nur der übersteigende Teil der Eintragungsgebühr. Ab einer Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro entfällt jedoch die Gebührenbefreiung zur Gänze. Dies gilt für Kaufverträge ab April 2024. Anträge für die Eintragung im Grundbuch müssen zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 gestellt werden. Die Befreiung erfordert sowohl die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der erworbenen Immobilie als auch die Aufgabe der Wohnrechte an der bisherigen Wohnung. Bei kreditfinanzierten Käufen muss mehr als 90 % des Kredits für den Erwerb oder die Sanierung der Immobilie verwendet werden. Das erworbene Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.
Konsumenteninformation:Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass wir seit 13. Juni 2014, aufgrund einer neuen EU-Richtlinie, Unterlagen und Informationen erst dann zusenden können, wenn Sie schriftlich bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden.
Datenschutzinformation für Interessenten und Kunden:Die ab 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung dient zur Wahrung Ihrer Privatsphäre, welche für uns einen besonders hohen Stellenwert einnimmt. Der Schutz von personenbezogenen Daten ist uns wichtig und auch gesetzlich gefordert. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen - siehe auch unsere Webseite www.kokron-immobilien.at.