Diese helle und ausgesprochen einladende Wohnung befindet sich im 2. Liftstock, welcher gleichzeitig das Dachgeschoss des Hauses darstellt.
Die Wohnung bietet bei einer Nutzfläche von 73,1 m² ausreichend Platz für sie und ihre Lieben.
Ein geräumiger Wohn-Ess-Bereich mit angrenzender Kochnische und Ausgang auf den südseitigen Balkon laden zum Wohnen ein.
Über das Zentrale Vorzimmer sind alle Räume leicht erreichbar und bietet sich für sie und ihre Gäste ein schönes Entrée.
Zwei weitere Zimmer (Schlaf-, Kinder- oder Homeoffice-Raum) sind quadratisch und gut einzurichten.
Das Badezimmer ist geräumig und verfügt über eine Badewanne, Waschtisch und Anschlussmöglichkeit für die Waschmaschine.
Ein separates WC, sowie eine rd. 2,9 m² großer Abstellraum sind ebenfalls vorhanden.
Zur Wohnung ist auch ein Kellerabteil und ein PKW-Abstellplatz zugehörig.
Es handelt sich um eine geförderte Genossenschaftswohnung mit Kaufoption.
Grundkosten Euro 13.272,31, mtl. Kosten aktuell Euro 853,80 inkl. BK und HK, sowie USt.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <425m
Apotheke <625m
Krankenhaus <7.350m
Kinder & Schulen
Schule <800m
Kindergarten <925m
Universität <8.800m
Nahversorgung
Supermarkt <525m
Bäckerei <650m
Einkaufszentrum <7.800m
Sonstige
Bank <525m
Geldautomat <525m
Polizei <2.500m
Post <625m
Verkehr
Bus <375m
Autobahnanschluss <3.300m
Bahnhof <675m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html