1. WOHNHÄUSER:
Gesamtanzahl: 10 Reihenhäuser mit je ca. 113 m² Wohnfläche
Rechtsform: Miete mit Kaufoption
2. AUSSTATTUNG JE HAUS:
Grundstück: ca. 390 m² Grundstücksgröße
Keller u. Geräteraum: ca. 60 m² Kellerfläche und ca. 11 m² Geräteraum
Grundriss: 4-Zimmer (Wohnzimmer, Schlafzimmer, 2 Kinderzimmer)
Carport: überdachte Parkmöglichkeiten
Freistellplatz: ein weiterer Stellplatz im Außenbereich
Eigengarten: private Grünfläche mit ca. 180 m²
Wärmeversorgung: nachhaltige Fernwärme in Verbindung mit Fußbodenheizung
Wohnraumlüftung: kontinuierliche Luftzirkulation in den Schlafräumen
3. LAGEVORTEIL:
Verkehrsanbindung
Bildungseinrichtungen
Einkaufsmöglichkeiten
Freizeitangebote
5. PLANUNGS- UND BAUPROZESS:
Umfassende Planung unter Berücksichtigung zeitgemäßer Standards
Kontinuierliche Qualitätskontrollen während des Bauprozesses
Das Projekt lässt nicht nur hochwertige Reihenhäuser in Miete mit Kaufoption entstehen, sondern schafft auch eine lebenswerte Umgebung durch die Kombination von moderner Architektur, durchdachten Grundrissen und optimalen Lagevorteilen.
•Das Bauvorhaben wird ausschließlich durch Eigenkapital der ISG und den Grund- und Baukostenbeiträgen der Mieter mit Kaufoption finanziert.
• Bei allfälliger Eigentumsübertragung (frühestens nach 5 Jahren ab Bezug möglich) erfolgt die Kaufpreisermittlung im Sinne der Bestimmungen des § 15 d WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) und den Durchführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung.
• Die Kosten für Grunderwerbsteuer von 3,5% und der Grundbuchseintragung von 1,1% sowie die Kosten der Vertragserrichtung sind zusätzlich zu berücksichtigen.
• Bei den angeführten „Gesamtkosten“ handelt es sich um Nettokosten (ohne USt).
• Die monatliche Miete enthält keine Betriebs- und Heizkosten.
• Durch den Einsatz zusätzlicher Eigenmittel (max. bis 30% der Grund- und Baukosten) kann die monatliche Miete reduziert werden.
• Alle Preisangaben sind nach der derzeitigen Kostensituation im Baugewerbe berechnet bzw. beruhen auf den am heutigen Tage bekannten Kosten.
• Die endgültigen Grund- und Baukosten werden mit der Endabrechnung nach den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes festgelegt.