GÖTZENDORF verfügt über eine ausgezeichnete Infrastruktur!
Nahversorger, Ärzte, Kindergärten und eine neu errichtete Volksschule befinden sich im Ort.
Die nächstgelegene Mittelschule befindet sich im Nachbarort Mannersdorf/Leithagebirge bzw. ein Gymnasium und weitere Schulen in Bruck/Leitha.
Diverse Sportclubs und Vereine bieten ein breites Freizeitvergnügen an!
DIE ÖFFENTLICHEN VERKEHRSANBINDUNG: Mit der Schnellbahn S60 erreichen Sie den Wiener Hauptbahnhof in rund 20 Minuten.
In knapp 25 km gelangen Sie mit dem Auto nach Wien, Anschluß Simmering U3, weiters befindet sich in der Nähe der Anschluss zur S1, beispielsweise erreichen Sie Schwechat-Flughafen in ca. 20 Minuten.
auf 2000+ exklusive Immobilien zugreifenAnfragen-Anzahl jeder Immobilie sehenEinkommen diskret nachweisen
Merkmale
Verfügbar ab sofort
Etagenwohnung
Saniert, Fertigparkett
Wohnfläche 83,25 m²
Nutzfläche 83,25 m²
3 Zimmer
Ausstattung
Die Wohnung besteht aus: Vorzimmer, 3 Zimmer, Küche (LEER), A.R., Badezimmer, Toilette, Fertigparkettböden, Hauszentralheizung.
Die Küche wird nur mit einem Standardherd und einer Nirosta Abwäsche eingerichtet.
Die Wohnung wird im saniertem Zustand übergeben.
Es gibt weiters die Möglichkeit AUTOABSTELLPLÄTZE (unbefristet) anzumieten. Der Mietpreis beträgt mtl. a € 36,00 inkl. BK und Mwst.
Heizung
Zentralheizung
Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE)
93
G
Beschreibung
FÜR EINEN BESICHTIGUNGSTERMIN SENDEN SIE UNS BITTE EINE SCHRIFTLICHE ANFRAGE ÜBER DAS KONTAKTFORMULAR. DANACH IST EINE BESICHTIGUNG MÖGLICH.
PROVISIONSFREI !! - UNBEFRISTET !! GROßE WOHNANLAGE mit verstecktem CHARME
In einem großen (schmucken) Gebäudekomplex mit 5 Stiegen stehen derzeit freie Mietwohnungen zur Verfügung. Die Wohnanlage wurde 1950 errichtet und strahlt trotz der vielen Jahre einen ganz besonderen Flair aus. Die Miete ist € 922,25 inkl. BK, Mwst, KabelTV und Heizungsakonto. Die Stromkosten sind in der Miete NICHT enthalten.
Kaution: € 2.800,00. PROVISIONSFREI
WEITERS NOCH EINE WICHTIGE INFORMATION: Wir benötigen in jedem Fall eine Lohnbestätigung bzw. bei Arbeitslosigkeit, Studenten oder einem geringfügigem Einkommen einen Bürgen, der über ein geregeltes Einkommen verfügt - auch hier benötigen wir unbedingt eine Lohnbestätigung.
Bei Selbstständigen brauchen wir eine „Entnahmebestätigung“ von Ihrem Steuerberater.
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GewerblichVIVENDI Immobilien und Baumanagement Ges.m.b.HFrau Isabella MECKL