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Terrasse
Stadthaus zum Spitzenpreis! Bauherrenmodellfähig
579.000 €
600 m²51 ZimmerTerrasse
Preis / m²965 €
Grundstücksfläche390 m²
Baujahr-
Top Real Immobilien GmbHHerr Wolfgang Schober
4400 Steyr
Einmalige Kosten
Kaufpreis579.000 €
Kaufpreis pro m²965 €
Kalkuliert von ImmoScout24
Provision inkl. USt.: 3 % zzgl. 20% USt.
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Online seit120Gesehen80Kontaktiert40Gemerkt63
Merkmale
Verfügbar ab sofort
Stadthaus
Gepflegt, Insgesamt 4 Etagen
Wohnfläche 600 m²
Grundstücksfläche 390 m²
Terrasse
51 Zimmer
Ausstattung
Kamin
Barrierefrei, Personenaufzug
Heizung
Etagenheizung, Gas
Beschreibung
Das große Stadthaus befindet sich am Beginn einer Fußgängerzone und am Ende eines netten Platzes am Roten Brunnen mit Restaurants, einem Pub und einem Kaffeehaus, im beliebten und zentralen Stadtteil Steyrdorf, unweit von Parkgaragen und öffentlichen Parkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Altstadt und dem Campus der Fachhochschule bieten sich die kleineren und größeren Wohnungen im Objekt u.a. ideal zur Vermietung an Student:innen an.
Das Erdgeschoß wurde lange als Bäckerei und Café genutzt und beherbergt nun zahlreiche leere Räumlichkeiten in unterschiedlichen Größen zur Nutzung als Freizeit-, Hobby- oder Abstellräume für Räder, Kinderwägen oder ähnliches.
Im 1. und 2. Obergeschoß befinden sich größere und kleinere Wohnräume, die - weil teilweise ausgestattet - sofort als Studentenwohnungen Verwendung finden können. Diese könnte man z.B. aber auch zu mehreren kleineren Wohnungen adaptieren und diese dann ordentlich vermieten, während man selbst das Dachgeschoß bewohnt.
Im Dachgeschoß wird die top sanierte, über zwei Stockwerke reichende Maisonette mit offenem Atrium und Dachterrasse derzeit noch vom Eigentümer bewohnt. Dieser würde für eine Netto-Jahresmiete vom € 12.000 auch gerne als Mieter für die nächsten 2 bis 3 Jahre dort wohnen bleiben, falls kein Eigenbedarf besteht.
Zu unterstreichen ist hier besonders ein Lift, der barrierefrei in alle Stockwerke führt!
Das außen vielleicht eher unauffällige Haus besticht innen umso mehr durch seinen Altbau-Charme! Schmiedeeiserne Türen, Gewölbe- und Stuckdecken, unterschiedliche Raumhöhen und völlig unregelmäßige Grundrisse der Räume lassen das Herz eines Liebhabers alter Gebäude höher schlagen.
Zudem sorgt ein historischer Arkadengang für ein besonderes Altstadt-Ambiente, das sich natürlich auch im urigen Innenhof wieder spiegelt. Weiter hinten befindet sich auch ein kleiner Garten, der in Terrassenform angelegt ist.
Das Haus ist selbstverständlich an alle Ortsleitungen wie Gas, Wasser und Kanal angebunden.
Der extrem günstige Einstiegspreis und die Möglichkeit, Teile der Immobilie ertragreich zu vermieten, machen dieses Stadthaus zu einem leistbaren TOP-Objekt für Eigennnutzer und auch für angehende Anleger!
Durch die gegebene Barrierefreiheit mit dem Lift, die zentrale Lage mit Schulen, Ärzten, vielen Einkaufsmöglichkeiten und öffentlicher Verkehrsanbindung, bietet sich das Haus auch für große Familien als idealer Generationen-Wohnsitz an.
Auf jeden Fall ist diese Immobilie eine sensationelle Gelegenheit für alle, die ihr Geld in unsicheren Zeiten ertragreich, sicher und sinnvoll anlegen möchten! Vereinbaren Sie deshalb noch heute einen Besichtigungstermin mit uns!
Kurze Abschreibung der Sanierungskosten wegen Denkmalschutz möglich (Bauherrenmodell).
Schaffen Sie Werte und sparen Sie Steuern !
Wie das geht, ist ganz einfach mit einem Bauherrenmodell! Wir beraten Sie gerne mit unseren Steuerexperten über die Möglichkeiten eines großen oder kleinen Bauherrenmodells, welches exakt auf diese Immobilie zugeschnitten wird. Die Erstinformationen dazu entnehmen Sie bitte aus den ”Sonstigen Angaben”. Diese Immobilie wird von Top Real auch als Bauherrenmodell angeboten!
Was ist ein Bauherrenmodell und für wen ist es interessant? Bauherrenmodelle basieren auf dem Prinzip der „förderbaren Investmentstrategien“ und zielen in erster Linie auf die Errichtung von leistbaren Wohnraum durch private Investoren ab. Im Bereich der Vermietung und Verpachtung können Steuervorteile im Wege der Teilabsetzungen erzielt werden und die Einkünfte sind in der Regel nicht vom steuerlichen Verlustausgleichsverbot betroffen.
Wie funktioniert ein Bauherrenmodell? Um die Vorteile eines Bauherrenmodells nutzen zu können, schließen sich Investoren zu einer Miteigentümergemeinschaft zusammen und erwerben gemeinsam eine Liegenschaft. Im Folgenden werden die Mitglieder der Gemeinschaft als Bauherren aktiv und sanieren ein Bestandsgebäude. Anschließend wird die Immobilie gemeinschaftlich langfristig vermietet. Wichtig zu wissen: Die Investoren erwerben keine Wohnung oder ein Gewerbeobjekt, sondern Anteile an einer Immobilie, die durch eine Grundbucheintragung abgesichert ist. Der einzelne Anleger bekommt bei einer Vermietung nicht die Mieteinnahme einer bestimmten Wohnung zugewiesen, sondern er nimmt im Verhältnis seines Miteigentumsanteils an sämtlichen Mieteinnahmen teil. Dadurch kommt es für den Anleger zu einer Risikostreuung. Der Ausfall eines Mieters trifft den einzelnen Anleger daher nur sehr abgeschwächt. Besonders geeignet ist das Bauherrenmodell in der Regel für Altbauten, das heißt Wohn- und Geschäftshäuser, bei denen Sanierungen anstehen.
Welche finanziellen Vorteile bringt das Bauherrenmodell? Die Besonderheit des Bauherrenmodells liegt darin, dass die Herstellungskosten über 15 Jahre und nicht, wie im Regelfall bei einer Eigentumswohnung, über 67 Jahre verteilt steuerlich abgesetzt werden können. Zusätzlich sind diverse Entwicklungskosten in der Bauphase abzugsfähig, woraus sich Anfangsverluste ergeben, die mit anderen steuerlichen Einkünften ausgeglichen werden können, was zu Steuergutschriften führt. Für den Investor entsteht dadurch ein nicht unbeträchtlicher Steuerstundungseffekt. Sofern der Investor den Immobilienerwerb großteils mit Fremdkapital finanziert, können auch Zinsen steuerlich geltend gemacht werden.
Was spricht für ein Bauherrenmodell von TOP REAL bei einer Steyrer Immobilie? Die Neubelebung und Verschönerung unserer Altstadt liegt unserem Unternehmen seit mittlerweile mehr als zwei Jahrzehnten am Herzen. Zu einer gelungenen Revitalisierung gehört in unseren Augen eine gute Zusammenarbeit mit überwiegend regionalen Professionisten, welche zugleich die lokalen Wirtschaftskreisläufe in Schwung hält und Arbeitsplätze sichert. Mit unseren Projekten geben wir Impulse zur Stadtentwicklung und leisten so einen maßgeblichen Beitrag zur Aufwertung von Wohnvierteln.
Großes oder kleines Bauherrenmodell? Die Wahl des Bauherrenmodells ist abhängig von den mitgebrachten Voraussetzungen, der Bereitschaft als Bauherr tätig zu sein und der bevorzugten Steuerbehandlung. Gerne beraten wir Sie gemeinsam mit unserem Steuerexperten, um Sie bei der Auswahl der Investitionsstrategie zu unterstützen.
Wesentliche Unterschiede zwischen dem kleinen und dem großen Bauherrenmodell:
Großes Bauherrenmodell Die Voraussetzungen •Kein einheitliches Vertragsgeflecht (Verträge über Liegenschaftskauf und Baumaßnahmen bilden keine wirtschaftliche Einheit); •Herstellerinitiative beim Bauinteressenten (Einfluss bei Planung); •Herstellerrisiko trägt der Bauinteressent (finanzielles Risiko – Vereinbarung eines Fix-preises ist idR schädlich). Die steuerlichen Folgen •Vorsteuerabzug für Baukosten bei steuerpflichtiger Vermietung; •Grunderwerbsteuer nur von den Anschaffungskosten (evtl. inklusive Umsatzsteuer) der Liegenschaft; •Keine Befreiung von der Immobilienertragsteuer für selbst hergestellte Gebäude aufgrund der Einkünfteerzielung durch Vermietung und Verpachtung. •Beschleunigte Absetzung von Instandsetzungs- und Herstellungsaufwendungen auf 15 Jahre; •Sofortabsetzung der nicht mit der Errichtung des Gebäudes in Zusammenhang stehenden Nebenkosten (zB Konzeptions- und Beratungskosten) sowie Finanzierungskosten.
Kleines Bauherrenmodell Die Voraussetzungen •Aufschlüsselung der Leistungen der ausführenden Unternehmen im Rahmen der Schlussrechnung; •Keine uneingeschränkte Fix- oder Höchstpreisgarantie (der Steuerpflichtige muss für Mehrkosten durch Sonderwünsche oder behördliche Auflagen aufkommen); •Beginn der Baumaßnahmen (erster Spatenstich) nach Anschaffung der Liegenschaft. Die steuerlichen Folgen •Beschleunigte Absetzung von Instandsetzungs- und Herstellungsaufwendungen (siehe oben); •Vorsteuerabzug ist gegeben, sofern eine steuerpflichtige Vermietung erfolgt; •Mit der Herstellung bzw. Sanierung unmittelbar verbundene Nebenkosten sind bis zu einem Ausmaß von 25 % den Instandsetzungs- und Herstellungsaufwendungen zuzuordnen (Verteilung über 15 Jahre), darüberhinausgehende Aufwendungen sind den Anschaffungskosten zuzurechnen (Verteilung über 50 bzw. 67 Jahre); •Grunderwerbsteuer von Anschaffungskosten (inkl. Umsatzsteuer bei Option zur Steuerpflicht des Verkäufers) zuzüglich Herstellungsaufwendungen (brutto inklusive Umsatzsteuer); •Sofortabsetzung der nicht mit der Errichtung des Gebäudes in Zusammenhang stehenden Nebenkosten ist nach der Judikatur eingeschränkt; Ausnahme zB Finanzierungskosten.
Die Unterscheidung in großen und kleinen Bauherren wird trotz Vorliegens der Bauherren-VO von der Judikatur abgelehnt und vielmehr die Sofortabsetzung von Aufwendungen davon abhängig gemacht, dass diese nicht mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Zusammenhang stehen.
Die Inhalte wurden aus den folgend genannten Quellen entnommen und unserem Angebot angepasst: