In wunderbarer Ruhelage und trotzdem unweit zu Nahversorger und in Bahnhofsnähe wurden 11 Wohnungen mit ca. 54 - 89 m² Wohnfläche errichtet. Neunkirchen bietet ein wunderschönes Stadtzentrum welches zum Bummeln einlädt, sowie über Kindergärten und viele Schulzweige. Eine Stadtgemeinde mit hoher Lebensqualität.
Zur Wohnung:Diese großzügige 3 Zimmerwohnung bietet Familien ein modernes und schönes Zuhause auf rund 86 m² Wohnfläche. Das Herzstück der Wohnung ist das große Wohn-Esszimmer mit zentralem Küchenbereich. Von hier aus gelangen Sie direkt auf den sonnigen Balkon.
Im hinteren Bereich der Wohnung, zwischen den beiden Schlafräumen, befindet sich das separate Badezimmer welches mit einer Badewanne, einem Handwaschbecken und einem Waschmaschinenanschluss ausgestattet ist. Auch verfügt das Badezimmer über ein kleine Fenster. Direkt nebenan befindet sich das WC.
Im Vorzimmer finden Sie noch einen kleinen aber sehr praktischer Abstellraum.
2 PKW-Garagenplätze und ein großes Kellerabteil runden diese tolle Familienwohnung perfekt ab.
Ein paar Eckdaten im Überblick:
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.400m
Apotheke <1.000m
Krankenhaus <825m
Kinder & Schulen
Schule <575m
Kindergarten <325m
Nahversorgung
Supermarkt <150m
Bäckerei <1.225m
Einkaufszentrum <1.225m
Sonstige
Bank <825m
Geldautomat <825m
Polizei <1.400m
Post <1.550m
Verkehr
Bus <225m
Bahnhof <325m
Autobahnanschluss <3.150m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Für dieses Objekt kann bis 01.12.2050 um WOHNZUSCHUSS angesucht werden, dies ist von den persönlichen Kriterien und den Förderrichtlinien abhängig.
Selbstberechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
HINWEIS: Die hier eingespielten Fotos wurden noch vor Übergabe an den ersten Mieter der Wohnung gemacht und sind daher nicht aktuell.