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Willkommen in der Seestadt Aspern, wo diese stilvolle 3-Zimmer-Wohnung im 12.Stock des "LakeSide"-Projekts ein Zuhause ein einzigartigen Wohnkomfort bietet. Genieße modernste Annehmlichkeiten, darunter elektrische Außenjalousien für die perfekte Lichtkontrolle und Fußbodenheizung/-kühlung, die pro Zimmer individuell regulierbar ist – für ultimativen Komfort das ganze Jahr über. Zusätzlich bietet das "LakeSide"-Projekt einen Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss für gesellschaftliche Anlässe, sowie großzügige Fahrrad-Abstellplätze und Kellerabteile für zusätzliche Bequemlichkeit. Die Verbindung von Grünflächen und urbanem Leben schafft eine einzigartige Atmosphäre, die Ruhe und Dynamik vereint. Die Nähe zur U2-Station "Seestadt Aspern" gewährleistet eine ausgezeichnete Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz, was das Leben in dieser attraktiven Lage noch angenehmer macht. Erlebe ein modernes Leben mit luxuriösem Design und einer umwerfenden Aussicht. Kontaktiere uns noch heute, um dieses einzigartige Zuhause in der Seestadt Aspern zu entdecken!
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <500m
Klinik <500m
Krankenhaus <3.250m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <250m
Universität <500m
Höhere Schule <500m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <3.750m
Sonstige
Geldautomat <1.750m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <250m
Straßenbahn <1.750m
Bahnhof <250m
Autobahnanschluss <4.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.