Diese geräumige 1 Zimmerwohnung mit schönem Balkon ist dem betreuten Wohnen gewidmet. Das bedeutet, dass die Wohnungen als auch die gesamte Liegenschaft barrierefrei gestaltet wurden und ein Betreuungsgrundpaket eines Sozialdienstes bereits vorhanden ist
Ein gut durchdachter Grundriss und eine Gesamtwohnfläche von rund 48 m² bietet viel Platz zum Wohnen- Essen und Schlafen. Das Badezimmer, welches mit einer ebenen Dusche, einem WC, einem Handwaschbecken sowie einen Waschmaschinenanschluss ausgestattet ist, ist durch die Barrierefreiheit perfekt zur Wohnung abgestimmt.
Auch das Vorzimmer mit direktem Zugang zu einem kleinen aber sehr praktischen Abstellraum bietet Ihnen viel Platz und Raum.
Der schöne sonnenseitig ausgerichtete Balkon lädt zum Verweilen ein. Weiters ist der Wohnung ein außenliegender Abstellraum zugeordnet.
Ein allgemeiner PKW-Abstellplatz rundet dieses gut durchdachte Wohnkonzept perfekt ab.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen wie z.B. Leistungen Sozialdienst, Wohnzuschuss, Wohngemeinschaft und vieles mehr, zur Verfügung.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <550m
Apotheke <1.100m
Klinik <8.100m
Kinder & Schulen
Schule <1.050m
Kindergarten <725m
Nahversorgung
Supermarkt <425m
Bäckerei <600m
Einkaufszentrum <625m
Sonstige
Bank <625m
Geldautomat <625m
Post <1.025m
Polizei <675m
Verkehr
Bus <225m
Bahnhof <250m
Autobahnanschluss <1.550m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html